Warum wir weitermachen müssen

Wenn man die schieren Zahlen zugrunde legt, ist kaum eine Kampagne in der Geschichte der internationalen Solidarität so erfolgreich gewesen wie das Erlaßjahr-Bündnis: Die Entschuldungsbeschlüsse der Gipfel von Köln (HIPC-2) und Gleneagles (MDRI) werden den ärmsten Ländern nach den letzten Berechnungen der Weltbank in den nächsten 30 Jahren Zahlungen von rund 170 Mrd. US-$ (Nominalwert) an die Gläubiger des Nordens ersparen. Als die Kampagne Erlaßjahr2000 gegründet wurde, stellten die Bundesregierung und die Internationalen Finanzinstitutionen weniger als ein Zehntel dieser Summe, über die im Rahmen der damaligen HIPC-1-Initiative diskutiert wurde, schon als politisch nicht durchsetzbare Zumutung für die Gläubiger hin (HIPC = Heavily Indebted Poor Country, also hochverschuldete arme Länder).

Dazu kamen seither große Schuldenerlasse im Pariser Club für den Irak (40 Mrd. $), Nigeria (18 Mrd. $) und die eher selbst gmachte Entschuldung Argentiniens (rund 50 Mrd. $). Zusammen mit Schwesterbewegungen in den betroffenen Staaten und in anderen Gläubigerländern hat erlassjahr.de, in allen diesen Fällen auf weiter gehende Lösungen hin gearbeitet. Bei seiner Gründung hatte Erlaßjahr2000, angelehnt an die Ergebnisse des Londoner Schuldenabkommens für Deutschland 1953 für alle Länder eine maximal Schuldendienstquote (Schuldendienst zu Exporten) von maximal 5% gefordert. Die meisten in die HIPC/MDRI-Initiativen einbezogenen ärmsten Länder liegen im Jahr 2007 tatsächlich darunter.

Warum sind wir trotz dieser gewaltigen Erfolge nicht „fertig“?

Bei der Gründung des Nachfolgebündnisses der Erlaßjahr2000-Kampagne im Jahr 2001 haben wir als Ziel formuliert, dass eine (stellvertretende) Advocacy-Arbeit für die verschuldeten Länder des Südens so lange nötig sein wird, wie die Betroffenen durch die Strukturen des internationalen Schuldenmanagements daran gehindert werden, sich selbst zu helfen. Konkret: Solange wie über Schuldenerlasse von den Gläubigern allein entschieden wird, und nicht in einem Verfahren, das dem Schuldner den minimalen Schutz für sein Überleben in Würde gewährt, den auch Schuldner in einem leidlich funktionierenden Rechtsstaat wie der Bundesrepublik genießen. Noch konkreter: so lange wie es das von Erlassjahr stets geforderte Internationale Insolvenzverfahren nicht gibt.

Im Jahr 2003 waren wir ihm schon einmal ziemlich nahe – als im Internationalen Währungsfonds der Vorschlag eines „Sovereign Debt Restructuring Mechanism“ (SDRM) diskutiert wurde, der – wiederum unter dem Druck der weltweiten Entschuldungsbewegung – einige Elemente des von erlassjahr.de geforderten fairen und transparenten Schiedsverfahrens aufnahm. Aber umgesetzt wurde auch der SDRM nicht.

Deswegen werden Staaten aus dem Kreis der HIPCs, die nun einmal entschuldet worden sind, sich im Falle neuer Zahlungsschwierigkeiten wieder, wie schon seit 1989 auf einen langen und dornigen Weg durch die Instanzen der Gläubiger machen müssen – statt, wie in einem Rechtsstaat in einem ordentlichen Verfahren von untragbaren oder womöglich gar nicht legitmierten Forderungen kurz und schmerzlos entlastet zu werden.

Und neue Krisenszenarien zeichnen sich schon jetzt ab.

  • In einigen der entlasteten HIPCs nähern sich die absoluten Schuldenstände schon wieder dem Stand vor der Entschuldung an. Allein die hohen, aber höchst schwank-ungsanfälligen, Exportein-nahmen und tendenziell hohes Wachstum beim Sozialprodukt sorgen für die erfreulich niedrigen Indikatoren.
  • Auch wenn die Weltbank und der IWF beschlossen haben, dass sich alle Gläu-biger am Schuldenerlass beteiligen müssen, heißt das nicht, dass diese das auch tun: Nur knapp die Hälfte der Gläubigerstaaten außerhalb der OECD (also vor allem Schwellen- und Transformations-länder) beteiligen sich am Schuldenerlass für die ärmsten Länder. Private Gläubiger tun dies praktisch überhaupt nicht (4%).
  • Von denen, die ihre Forderungen lieber behalten, ziehen nicht wenige vor den Kadi, um sie in voller Höhe einzutreiben. Fast 2 Mrd. US-$ werden zur Zeit von den ursprünglichen Gläubigern oder von „Geierfonds“, die diese Forderungen billig gekauft haben, vor internationalen Gerichten in knapp fünfzig Gerichtsverfahren eingefordert.
  • Eine Reihe von Staaten sind überhaupt nicht in die Entschuldungsinitiativen aufgenommen worden, obwohl sie anhaltend hohe Indikatoren aufweisen: So unterschiedliche Länder wie Jamaika, Belize, Lao, Uruguay  oder der Libanon sind solche Fälle.
  • Schließlich werden die gerade entlasteten Länder auch zum Ziel neuer Kreditvergabe – alter wie neuer Gläubiger. So hat das frisch entlastete Ghana gerade eine „Eurobond“-Anleihe im Umfang von 750 Mio US-$ auf dem internationalen Kapitalmarkt platziert. Ein Zeichen des Vertrauens in eine frisch entschuldete Volkswirtschaft und ein deutliches Zeichen, dass die Märkte Entschuldung keinesfalls „bestrafen“, wie von manchen Gläubigern bis heute behauptet wird.

Aber was passiert, wenn der Kakaopreis nicht so hoch wie derzeit bleibt, und Ghana wieder in Zahlungsschwierigkeiten gerät? Fängt dann der ganze Prozess, der 1991 mal mit den „Toronto Terms“ kleine Schuldenerlasse ermöglichte, wieder von vorne an?

Wenn in solchen neuen Krisen Ghana vor einem unparteiischen Schiedsgericht seine Schwierigkeiten darlegen kann, und wenn dann nach ebenso unparteiischer Begutachtung eine faire Regelung zwischen Gläubigern und Schuldnern gefunden wird, dann - aber auch nur dann - braucht es auch kein erlassjahr-Bündnis mehr.