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1.
Überschuldung von Personen und Ländern bedroht nicht nur die wirtschaftliche
und soziale Entwicklung der Betroffenen, sondern die der ganzen Gesellschaft.
Die Regierungen dieser Staaten haben kein Geld, um das Bildungssystem und die
Gesundheitsversorgung aufrecht zu erhalten oder dringend notwendig Investitionen
in die Infrastruktur vorzunehmen. Damit zerstört die Verschuldung die Lebensgrundlagen
der heutigen wie der zukünftigen Generationen.
2.
Alle bisherigen Versuche der Lösung der Schuldenkrise sind gescheitert.
Die vielen Verhandlungen und neuen Abkommen haben bei den meisten Schuldnerländern
nur kurzfristig dafür gesorgt, daß die betroffenen Länder für
eine Weile Zinsen und Tilgungen zahlen können. Die Schulden waren und
sind auch nach vielen Umschuldungsverhandlungen und Erlassen für viele
Staaten zu hoch und können nur durch eine drastische Reduktion auf ein
tragfähiges Niveau gesenkt werden.
3.
Die Verantwortung für das heute untragbar hohe Schuldenniveau vieler Länder
des Südens liegt nicht nur bei den Schuldnern, sondern bei Schuldnern
und Gläubigern. Deshalb müssen beide Seiten entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit
dazu beitragen, daß ein Ausweg aus der Schuldenkrise geschaffen wird.
4.
Eine dauerhafte Lösung muß auf international verbindliche Vereinbarungen
aufgebaut werden. Ähnlich auch bei Konkursen von Firmen in Deutschland
sowie ab dem 1.1.1999 bei einer Überschuldung von Privathaushalten muß ein
Verfahren gefunden werden, wie international im Rahmen eines Insolvenzrechtes
für Staaten Regeln eine für alle Seiten tragbare Lösung ausgehandelt
werden kann.
A.
einen weitreichende Schuldenerlaß für die armen Länder der
Erde im Jahr 2000,
B.
die völkerrechtlich verbindliche Neugestaltung internationaler Finanzbeziehungen
im Sinne eines fairen Interessenausgleichs zwischen Schuldnern und Gläubigern
("Internationales Insolvenzrecht")
Diese Ziele werden konkretisiert in der Kampagnen-Plattform.