Vom "Insolvenzverfahren" zum "FTAP"

Der Vorschlag der Kampagne zur Reform der internationalen Schuldner-Gläubiger-Beziehungen geht auf einen Vorschlag des österreichischen Ökonomen Prof. Kunibert Raffer zurück. Er wurde von Raffer 1986 in die wissenschaftliche und politische Debatte eingeführt als Vorschlag für ein "Internationales Insolvenzrecht". Diesen Begriff hat "Erlassjahr 2000" im Jahr 1997 auch in seine Kampagnenplattform übernommen. Die Kampagne ist ein sehr lebendiges Wesen, und so blieb es nicht aus, daß im Zuge der Auseinandersetzung sowohl mit Kolleg/innen aus anderen nördlichen und südlichen Kampagnen, als auch mit denen, die eigentlich überhaupt keinen Reformbedarf sehen, inhaltliche und sprachliche Präzisierungen vorgenommen wurden. Sicher werden der Begriff und das Konzept, das er beschreibt, auch über das Ende der aktiven Phase von "Erlassjahr 2000" hinaus noch weitere Modifikationen erfahren.

Der Stand der Dinge zum Ende des Jahres 2000 stellt sich folgendermaßen dar: Von dem Begriff eines Insolvenzrechts haben wir insofern Abschied genommen, als wir niemals für ein internationales Gesetzgebungsverfahren mit völkerrechtlicher Qualität eingetreten sind. Ein solches internationales Abkommen zur Regelung der Schuldner-Gläubiger-Beziehungen wäre sicherlich von Nutzen. Kritiker wenden aber mit Recht ein, daß seine Umsetzung Jahrzehnte in Anspruch nähme. Um Entschuldungsverhandlungen fairer, effizienter und transparenter zu gestalten, ist es allerdings nicht notwendig. Deswegen wurde der Begriff eines Insolvenzrechts in unserem Zusammenhang durch den eines Internationalen Insolvenzverfahrens ersetzt. Zum zweiten haben wir festgestellt, daß auch der Begriff Insolvenz für unsere Ohren ein wenig fachchinesisch aber ansonsten wertneutral klingt. Für Kolleg/innen in den betroffenen Ländern klingen "insolvency"," insolvencia" etc. ganz anders, nämlich eindeutig negativ. Was der Begriff transportiert, ist weniger der Anspruch auf ein faires Verfahren, den jemand hat, der seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Vielmehr suggeriert er mindestens unterschwellig Staatsbankrott, Unfähigkeit, mit Geld umzugehen, und die Notwendigkeit, sich unter die Kuratel reicher, nördlicher Gläubiger stellen zu sollen.

Diesem Denken will die Kampagne natürlich keinesfalls Vorschub leisten. Auf diesem Hintergrund wurde bei einem internationalen Seminar im Januar 2000 der Begriff eines "Fairen und Transparenten Schiedsverfahrens", englisch "Fair and Transparent Arbitration", aus der Taufe gehoben – ein echtes Wortungetüm, welches Präzision auf Kosten von Aussprechlichkeit und sprachlicher Eleganz erkauft. Da Kampagnen, zumal solche mit begrenzter Lebensspanne, nicht viel Zeit auf das Aussprechen von Wortungetümen verwenden können, bürgerte sich, basierend auf dem englischen Begriff die Abkürzung FTA ein – ursprünglich noch mit einem angehängten P für "Process" oder "Procedure". Wenn nun die verschiedenen Begriffe in Veröffentlichungen dieser und anderer Kampagnen nicht immer ganz kohärent verwendet werden, und ältere Texte gelegentlich das gleiche meinen, aber etwas anderes sagen, bitten wir namens eines äußerst lebendigen politischen Projekts um Nachsicht. Wenn eines Tages Pariser Club ist und keiner geht hin, werden die alleingelassenen Damen und Herren schon wissen, was gemeint ist.

Erlassjahr 2000, Dezember 2000