Verkaufte NVA-Schiffe: statt Schulden-Rückzahlung Fonds für Opfer von Menschenrechtsverletzungen gefordert

Rechtsgutachten belegt: Schulden aus Verkauf der Schiffe an Indonesien sind nicht legitim

(Düsseldorf) Ein heute in Berlin vorgestelltes Rechtsgutachten des Wiener Völkerrechtlers Prof. Dr. August Reinisch zum Export von Kriegsschiffen der Ex-DDR-Marine an Indonesien belegt, dass die deutschen Zahlungsansprüche illegitim sind. „Die Schulden wurden von einem nicht demokratisch legitimierten Regime, der Regierung Suhartos, eingegangen und dien­ten der Finanzierung des Erwerbs von Kriegsschiffen, die nur vorgeblich bloß verteidi­gungspolitische Aufgaben hatten.", so Reinisch im Gutachten. 

1992 verkaufte die deutsche Bundesregierung 39 Kriegsschiffe der ehemaligen DDR an Indonesien. Der Verkauf wurde damals von vielen heftig kritisiert. Experten befürchteten, dass die Regierung Suharto die Schiffe bei internen Konflikten einsetzen würde. Genau dies ist dann, entgegen vertraglicher Vereinbarungen, in Aceh, Ost-Timor, den Molukken und West-Papua nachweislich geschehen.

Das von der Eevangelischen Kirche in Westfalen, dem evangelischen Entwicklungsdienst und dem Entschuldungsbündnis erlassjahr.de in Auftrag gegebene Gutachten stellt in diesem Zusammenhang einmal mehr die besondere Verantwortung des Gläubigers hervor. 

Präses Buß von der evangelischen Kirche in Westfalen: „Wir sind mitverantwortlich, wenn unser Land Geschäfte mit anderen Ländern macht und so dazu beiträgt, dass dort die Menschenrechte missachtet werden. Das Gutachten bestätigt: Deutschland fordert Schulden ein, die auf einer Verletzung grundlegender Rechtsprinzipien beruhen. Aktionen wie der Verkauf der alten NVA-Flotte verschärfen die Gefahr, dass Staaten im Süden destabilisiert werden." Entschuldung heute sei in erster Linie eine Frage nach der Qualität der internationalen Finanzarchitektur. Buß: „Es muss gelingen, international rechtsstaatlichen Verhältnissen näher zu kommen."

Vor diesem Hintergrund fordert Jürgen Kaiser, politischer Koordinator bei erlassjahr.de: „Die noch verbliebenen deutschen Zahlungsansprüche sollten statt an die Bundesregierung in einen Entschädigungs- und Wiederaufbaufonds für die Opfer der indonesischen Menschen­rechtsverletzungen fließen. Diese Gelder sollen u.a. lokalen Nichtregierungs­organisationen für die Förderung von Projekten des friedlichen Zusammenlebens zur Verfügung gestellt werden."

 

Das Rechtsgutachten ist ab sofort auch als Download auf unserer Internetseite verfügbar:

http://www.erlassjahr.de/themen/illegitime-schulden/nva-schiffe.html

 

Ansprechpartner:

Björn Lampe
erlassjahr.de - Entwicklung braucht Entschuldung
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