Fragen und Antworten zur Schuldenkrise

Bild zum Artikel FAQ Europäische Finanzkrise, Frage- und Ausrufungszeichen

erlassjahr.de tritt dafür ein, dass Griechenland und andere kritisch verschuldete Eurostaaten Zugang zu der gleichen Art von fairem und transparentem Entschuldungsverfahren bekommen sollen, wie Länder in anderen Teilen der Welt, für die wir uns seit langem einsetzen.[1] Auf dieser Seite werden einige der Fragen beantwortet, die in diesem Zusammenhang hinsichtlich des angestrebten Verfahren, seiner Umsetzung und seiner politischen und wirtschaftlichen Konsequenzen aufgekommen sind.

Hier geht es direkt zu den Fragen:

1. Wie sieht der bisherige Prozess für Griechenland aus, und wo liegen dessen Defizite, die ein FTAP überwinden soll?

2. Was würden eine Insolvenz und ein Insolvenzverfahren (FTAP) in Griechenland bedeuten?

3. Heißt Insolvenz, dass die Gläubiger überhaupt nichts mehr bekommen?

4. Wie groß wäre die Gefahr eines Bankencrashs? Wie kann er vermieden werden innerhalb einer Insolvenzlösung?

5. Was passiert, wenn Banken hier pleite gehen, weil sie die Schulden Griechenlands streichen müssen?

6. Was müsste passieren, damit ein FTAP in Griechenland überhaupt umgesetzt werden kann?

7. Würde sich die ganze Eurozone anstecken, wenn Griechenland bankrott geht?

8. Macht der Währungsraum des Euro ein FTAP nicht überflüssig oder gar unmöglich?

9. Müssen die Griechen nach einem Schuldenschnitt „raus aus dem Euro“? Und wäre das gut für sie und für uns?

10. Sieht der ESM nicht schon ein Insolvenzverfahren vor?

11. Würde eine Zahlungseinstellung Griechenlands das Land nicht auf Jahre vom Kreditmarkt ausschließen?

12. Muss ein Land, das durch ein Insolvenzverfahren ginge, im Gegenzug empfindliche Einschränkungen seiner Souveränität hinnehmen?

13. Ist es aus der Sicht der europäischen Kohärenz nicht sinnvoll, durch die Schaffung der Rettungsschirme Zeit zu kaufen?

14. Wer könnte für ein Schuldnerland in der Eurozone eine neutrale Schiedsinstanz sein?

15. Würde es Sinn machen, den Insolvenzmechanismus „wiederzubeleben“, den der IWF 2001 vorgeschlagen hat (SDRM)?

16. Wäre ein Schuldenschnitt nicht genau der falsche Anreiz, weil er die Korruption und Verschwendung im griechischen Staatsapparat auch noch belohnte?

17. Es ist allgemein bekannt, dass Schulden durch Inflation herabgesenkt werden können. Warum geht das bei Griechenland nicht?

18. Ist ein Insolvenzverfahren wirklich eine Lösung, oder liegt das Problem der Überschuldung nicht eher im allgemeinen System begründet?

19. In der Bundesregierung sitzen hochgebildete Politiker / Ökonomen. Wie kann es sein, dass diese sich so vehement gegen die Einführung eines Insolvenzverfahrens wehren?

20. Wie steht erlassjahr zum Vorschlag der Eurobonds?

21. Fehlt eine gemeinsame europäische Wirtschaftsregierung? Sollte diese eingeführt werden?

22. Ein Insolvenzverfahren würde doch dazu führen, dass Länder Schulden über Schulden machen und kaum mehr vernünftig kalkulieren. Wie ist das Insolvenzverfahren beschaffen, dass solche Anreize verhindert werden?

23. Die Griechen sollten einfach ein paar von ihren Inseln verkaufen, oder ihre Währungsreserven auflösen. Dann könnten sie ihre Schulden schon bezahlen.

24. Wenn es zu einer geordneten Insolvenz kommt, werden die Folgen für die Eurozone unabsehbar sein.

25. Das FTAP is m.E. gut geeignet, die Unübersichtlichkeit der öffentlichen Diskussion über die Schuldenkrise auf wenige, klare Fragen zuzuspitzen. Was müssen die Gläubiger tun, was müssen die Schuldner tun, was muss politisch im Umfeld der Finanzmärkte getan werden. Wie will erlassjahr.de darüber kommunizieren?

26. Sollte man aus christlicher Sicht bei der EU-Schuldenkrise nicht in erster Linie an die Brotvermehrung und nur in zweiter Linie an das Erlassjahr denken? Ein EU-weiter Finanzausgleich wäre doch denkbar, zumal die EU-Leistungsbilanz fast ausgeglichen ist.

27. Ist die Idee eines geregelten Insolvenzverfahrens mit den Beschlüssen des EU-Gipfels vom 6. Dezember eigentlich vom Tisch?

28. Muss ich als Privatanleger die 50 % Forderungsverzicht bei Griechenland-Anleihen annehmen?

Das Papier ist gedacht als permanentes Arbeitsdokument, zu dem Kommentare, Ergänzungen, Berichtigungen und das Einbringen weiterer Fragen willkommen sind. Wenn Sie uns eine Frage stellen möchten, können Sie die hier tun:

Ihre Frage:


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1. Wie sieht der bisherige Prozess für Griechenland aus, und wo liegen dessen Defizite, die ein FTAP überwinden soll?

Griechenland hat seine Zahlungsschwierigkeiten im April 2010 eingeräumt. Danach wurde zunächst eine Insolvenz und Zahlungseinstellung mehr als ein Jahr lang ausgeschlossen. Erst ab Sommer 2011 wird von europäischen Regierungen davon gesprochen, dass die Gläubiger nicht allesamt ihr Geld wiederbekommen. Diese Verzögerung bei der Herbeiführung eines absehbar unvermeidlichen Schuldenschnitts ist eines der Probleme, welche durch ein vorab existierendes unparteiisches Verfahren hätten vermeiden werden können.[2]

Im Juli 2011 hatte der Bankendachverband IIF eine „freiwillige“ Privatsektorbeteiligung[3] von 21% des Barwerts der ausstehenden Forderungen angeboten. Am 21. Oktober beschloss die Eurogruppe, den Banken mindestens 50% Abschreibung ihrer Forderungen vorzuschlagen. Bei einer 50-prozentigen Abschreibung würden Griechenlands Staatsschulden von 160% des BIP auf 120% sinken, bei 60% auf 110% des BIP. Das wäre das aktuelle Niveau Italiens. Die Inhaber der privaten Forderungen malen, wie zu erwarten, für diesen Fall umfassende Bankenzusammenbrüche in der Eurozone an die Wand. Hier würde ein FTAP die Chance auf eine unparteiische Abwägung der berechtigten Interessen von Schuldner und Gläubigern eröffnen.

Die von der „Troika“ aus IWF, Europäischer Zentralbank und EU Kommission verordneten drastischen Sparmaßnahmen haben die griechische Wirtschaft unterdessen in die Rezession geführt. Sie haben es bislang offenbar auch nicht vermocht eine spürbare Effizienzsteigerung des griechischen Staatsapparats zu erzwingen.

(Kommentar von Jürgen Kaiser vom 22.11.2011:)

Inzwischen haben auch wichtige in Griechenland engagierte Investoren erklärt, dass sie den vereinbarten "freiwilligen" Schuldenschnitt von 50% für nicht ausreichend halten. So erklärte der Chefstratege von Allianz Global Investors am 4.11. im Interview mit der FTD: "Schon jetzt ist eigentlich klar, dass der vergangene Woche beschlossene Schuldenschnitt durch die privaten Gläubiger bei realistischen Wachstumsannahmen nicht reicht, dass Griechenlands Schulden nicht explodieren. Sowohl die privaten als auch die öffentlichen Gläubiger hätten noch auf mehr verzichten können." (Das vollständige Interview finden Sie auch hier auf der Internetseite der Financial Times)

(Kommentar von Jürgen Kaiser vom 23.12.2011:)

Nach den Beschlüssen des EU-Gipfels von Anfang Dezember scheinen die Gläubiger den vorher vereinbarten Schuldenschnitt von 50% wieder in Frage stellen zu wollen (wie z.B. aus diesem Artikel auf reuters.com zu entnehmen ist). Das ist auch nicht verwunderlich, da er ohnehin nur "freiwillig" war, und die Regierungen über keinerlei Handhabe verfügen, eine Privatsektorbeteiligung tatsächlich durchzusetzen.

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2. Was würden eine Insolvenz und ein Insolvenzverfahren (FTAP) in Griechenland bedeuten?

In der Diskussion muss zunächst unterschieden werden zwischen dem Eintreten der Insolvenz und der Durchführung eines Insolvenzverfahrens.

Insolvent ist Griechenland seit Mai 2010, als seine Zahlungsfähigkeit über eine nicht nachhaltige Krisenfinanzierungen aufrecht erhalten werden musste. In der Eurozone sind diese nicht nachhaltigen Finanzierungen an die Stelle einer geordneten Entschuldung getreten, eben weil ein Insolvenzverfahren, welches die Insolvenz als solche anerkennt, vermieden wurde.

Im Regelfall bedeutet ein privatrechtliches Insolvenzverfahren, wie es auch für Staaten umgesetzt werden könnte, dass der Schuldner alle Zahlungen einstellt, um einen unkoordinierten Zugriff auf die verbliebenen Vermögenswerte zu vermeiden. Sodann werden von einer unparteiischen Instanz die Berechtigung der Gläubigeransprüche und die Zahlungsfähigkeit des Schuldners beurteilt, und es wird ein Vorschlag für einen Schuldenschnitt und die Rückzahlung der verbliebenen Forderungen von der gleichen unparteiischen Instanz vorgelegt.

Im griechischen Fall würde dann wegen offensichtlicher Insolvenz des Schuldners ein Haircut vorgeschlagen, bzw. dekretiert[4], an dem sich alle Gläubiger beteiligen müssten.

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3. Heißt Insolvenz, dass die Gläubiger überhaupt nichts mehr bekommen?

Eine Insolvenz bedeutet zunächst nur, dass ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe nachkommen kann. Nur in den allerwenigsten Fällen erhalten Gläubiger gar nichts mehr. Deswegen ist die Behauptung, die Banken und sonstigen Privatanleger würden den gesamten Bestand ihrer Griechenland-Anleihen verlieren und würden deshalb allein durch die Anerkennung der Insolvenz Griechenlands in ihrer Existenz bedroht, falsch. Sie dient den Banken dazu, Zeit zu gewinnen. Seit dem April 2010 haben die Privatanleger durch die Herauszögerung jeglicher Lösung, die ihre Forderungen an Griechenland reduziert, ihr Griechenland-Engagement um ein Drittel bis die Hälfte reduziert.

Im Prinzip kann eine Insolvenz auch mit einem minimalen Forderungsverzicht abgeschlossen werden. Im Fall Griechenlands haben die Privatanleger selbst einen Haircut von 21% vorgeschlagen[5]. Allerdings wurde dieser Vorschlag vom Juli 2011 noch nicht umgesetzt, und da zwischen Juli und Oktober (a) der Rückzug des privaten Kapitals unvermindert angehalten hat, und (b) die Rezession in Griechenland die Hoffnungen auf eine Entspannung der Schuldensituation zunichte gemacht hat, werden diejenigen privaten Gläubiger, die ihr Kapital nicht aus Griechenland abziehen konnten, einen Abschlag eher in der Größenordnung von 60% hinnehmen müssen. Diese Größenordnungen werden (noch) nicht als Ergebnis einer unparteiischen Beurteilung gehandelt. Vielmehr gründen sie auf Einschätzungen prominenter bilateraler Geldgeber, die durch die Rückzug des Privatsektors immer mehr in die Verantwortung für die Schulden Griechenlands geraten sind. Insofern sind bereits jetzt mit der Hinauszögerung der Anerkennung der griechischen Insolvenz schwerwiegende Fehlanreize verbunden, die private Gläubiger bei minimalen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit eines Staates aus ihren jeweiligen Engagements drängen, da sie befürchten müssen, dass bei einem (zu) späten Schuldenschnitt die verbliebenen Gläubiger umso mehr belangt werden.

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4. Wie groß wäre die Gefahr eines Bankencrashs? Wie kann er vermieden werden innerhalb einer Insolvenzlösung?

Griechenland macht nur einen sehr kleinen Teil der Ausleihungen aller nicht-griechischen Bankenforderungen in Europa aus. Allerdings war dieser Teil stark konzentriert vor allem in französischen und deutschen Banken. Einzelne Institute wären tatsächlich hat getroffen worden.

Banken-Forderungen an Griechenland Ende 2010 [6]

Griechische Banken

Mio €

Französische Banken

Mio €

Deutsche Banken

Mio €

National Bank of Greece

12.800

BNP Paribas

4.900

Commerzbank

3.000

EFC Eurobank

8.700

Societé Generale

2.600

Deutsche Bank[7]

1.500

Piraeus Bank

8.100

BCPE

1.260

LBBW

770

Agricultural Bank of Greece

7.900

Crédit Agricole

655

DZ Bank

731

Alpha Bank

5.400

 

 

Landesbank Berlin

448

Postbank

5.300

 

 

WestLB

343

 

 

 

 

WGZ Bank

316

 

 

 

 

Nord LB

150

 

 

 

 

Bayern LB

145

 

 

 

 

HSH Nordbank

100

 

 

 

 

Dekabank

87

Dazu kommen in Deutschland Forderungen der Bad Banks von bereits pleitegegangenen und verstaatlichten Banken. Das sind der FSM, der HypoRealEaste in Höhe von 8,76 Mrd. € und die „Erste Abwicklungsanstalt, welche die Schrottpapiere der WestLB aufgenommen hat. Sie ist mit 1,21 Mrd. € in Griechenland engagiert. Schließlich ist der Bund bereits direkt im Umfang von etwa 9 Mrd. € an der Rettungsfinanzierung beteiligt. Auf der privaten Seite sind schließlich auch deutsche Versicherer in Griechenland engagiert, prominent die Allianz mit einem Forderungsvolumen von 1,4 Mrd. €.

Betroffen sind aber, wie man sieht, in erster Linie griechische Banken. Alle zusammen hielten Ende 2010 Forderungen an den Staat im Umfang von 48,2 Mrd. €. Ein jetzt diskutierter Schuldenschnitt würde von 60% würde sie demnach rund 29 Mrd. € kosten. Das wäre ohne Unterstützung von außen das Ende für fast alle Institute.

Ob auch nur eines der französischen und deutschen Institute in seiner Existenz bedroht wäre, darüber gehen die Meinungen auseinander.[8] Die Regierungen in Paris und Berlin haben sich gleichwohl von einem solchen Szenario unter Druck setzen lassen, und ihren jeweiligen Banken einen schrittweisen Rückzug aus Griechenland ermöglicht.

In einer Insolvenzlösung bemüht sich der Insolvenzrichter – in diesem Fall das Schiedsgericht – um einen Interessenausgleich. Dabei wird neben den menschenrechtlichen Erwägungen, die eine Rückzahlung durch den Schuldner-Staat beschränken, auch die Frage eine Rolle spielen, ob ein Gläubiger durch einen Schuldenschnitt in seiner Existenz bedroht wird. Solche Erwägungen können keine Rolle spielen, wenn in einem direkten Verhandlungsprozess jede Seite ihre Verluste zu begrenzen versucht, und der Ausgang allein von den politischen und finanziellen Kräfteverhältnissen abhängt. Das heißt natürlich nicht, dass ein solcher existenzieller Schutz immer funktionieren wird. Das hängt in erster Linie von der Tiefe der Krise ab.

Dankbar wäre in diesem konkreten Fall, eine Regelung, die den Haircut bei den griechischen Banken geringer ausfallen lässt als bei den nicht-griechischen. Die Begründung dafür wäre, dass auch die Rückzahlungswahrscheinlichkeit der ausländischen Gläubiger steigt, wenn die griechische Realwirtschaft mit Krediten versorgt wird und auf einen Wachstumspfad zurückkehren kann.

Eine Alternative für das inländische Bankensystem wäre eine volle Verstaatlichung der griechischen Institute  bzw. eine faktische Pleite der am stärksten betroffenen und die Übernahme des nationalen und internationalen Bank-Geschäfts durch eines oder wenige, die sich zumindest für einen bestimmten Zeitraum in öffentlicher Hand befänden. 

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5. Was passiert, wenn Banken hier pleite gehen, weil sie die Schulden Griechenlands streichen müssen? Heißt das, dass der normale Bürger, der seine Sparanlagen bei Gläubigerbanken wie der Deutschen Bank hat, sein Geld verliert? Ist es wirklich so unfair, dass die Bundesregierung mit allen Mitteln versucht, die eigenen Banken und heimischen Versicherungen zu schützen, weil diese im Falle Griechenlands hohe Verluste fahren? Dies wirkt sich schließlich auch auf das Vermögen der kleinen Leute aus.

Wie in Frage 4 dargelegt, ist eine Bankenpleite infolge der Abschreibungen auf Griechenland-Forderungen unwahrscheinlich. Sollte eine Bank – oder was eher wahrscheinlich erscheint – eine in Griechenland engagierte Versicherung in Schwierigkeiten kommen, die die normale Einlagensicherungen überfordert, besteht noch immer die Möglichkeit einer Rekapitalisierung durch den Staat. Vereinfacht gesagt, würde der deutsche Staat dann die Mittel, die er nun über den Umweg Athen den deutschen (und anderen europäischen) Gläubigern zukommen lässt, direkt in diese investieren. Im Gegenzug würde er – wie schon bei der Commerzbank 2008 – Miteigentümer-Rechte erwerben.

Es kann durchaus sein, dass Investoren, welche Aktien oder andere Eigentumstitel der betroffenen Institute halten, dadurch einen Verlust hinnehmen müssen. Das wäre ein eher positiver Effekt, denn nur auf dieser Grundlage kann dem Management der Institute von den Eigentümern klar gemacht werden, dass man auf risikoreiche Anlagen in der Zukunft lieber verzichten möchte. Dass ein Investor auf griechische Anleihen einen Risikoaufschlag kassiert und gleichzeitig das Risiko durch einen dritten, nämlich den Staat, getragen wird, läuft einer funktionierenden Marktwirtschaft ohnehin komplett entgegen.

Kleinsparer wären außer in dem unwahrscheinlichen Fall eines Total-Zusammenbruchs durch die Sicherungsfonds ihrer jeweiligen Bank, bzw. des gesetzlichen Einlagensicherungsfonds  - zwar nicht vollständig, aber in einem sehr hohen Maße – geschützt.

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6. Was müsste passieren, damit ein FTAP in Griechenland überhaupt umgesetzt werden kann?

Der wichtigste Schritt besteht darin, dass die griechische Regierung pro-aktiv auf eine umfassende Regelung ihrer öffentlichen Verbindlichkeiten hinarbeitet. Das heißt: Zahlungseinstellung, Öffnung der Bücher, Bestellung eines neutralen Gutachters, Mediators und/oder Schiedsrichter und die Aufforderung an die Gläubigerseite, ihrerseits eine oder zwei Person(en) des Vertrauens für ein Verfahren zu benennen. Durch die Arbeit der Troika sind wesentliche technische Grundlagen für eine realistische Einschätzung der Zahlungsfähigkeit Griechenlands bereits gelegt. Da die Troika allerdings ausschließlich aus Gläubigern Griechenlands besteht, muss die Interpretation der Daten in die Verantwortung einer unabhängigen Institution oder Person gelegt werden.

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7. Würde sich die ganze Eurozone anstecken, wenn Griechenland bankrott geht?

Eine zentrale Befürchtung der Politik im Zusammenhang mit der Griechenland-Krise ist, dass eine Zahlungseinstellung Griechenlands umgehend dazu führen würde, dass andere mögliche Pleitekandidaten in der Eurozone keinen bezahlbaren Zugang zum Kapitalmarkt mehr hätten. Da dieser Ansteckungs-Effekt auf irrationalem Verhalten von Markt-Teilnehmern basiert, lässt sich darüber weder positiv noch negativ eine verlässliche Vorhersage treffen.[9]

Wer eine Ansteckung befürchtet argumentiert damit, dass die Solvenz der anzusteckenden Länder ohnehin nur noch künstlich durch die starken Staaten der Eurozone aufrecht erhalten werde. Ist diese nicht mehr glaubwürdig, wird der private Sektor sich in den betreffenden Ländern nicht mehr engagieren. Insoweit dies tatsächlich der Fall ist  - möglicherweise befindet sich Irland mit akzeptablen Konjunkturdaten gerade auf dem Weg aus dieser Konstellation heraus – ist die Befürchtung nachvollziehbar. Wird sie für die Politik handlungsleitend, ist sie allerdings insofern fatal, als sie nahelegt, dass es zu dem Schrecken ohne Ende (also der anhaltenden Erpressbarkeit der öffentlichen Haushalte) nicht einmal mehr die Alternative des Endes mit Schrecken geben kann.

Die Annahme, dass ein Abschneiden aller peripheren Euro-Länder und später sogar der gesamten Eurozone vom Kapitalmarkt unvermeidlich ist, wenn der öffentliche Sektor nicht mehr die Zahlungsfähigkeit garantiert, geht davon aus, dass die so genannten Fundamentaldaten über die Stärke einer Volkswirtschaft, seines produktiven Sektors, seiner Steuerkraft, seiner Handlungsfähigkeit im Rahmen des internationalen Finanzsystems für die Entscheidung der Anleger überhaupt keine Rolle mehr spielen.  Man muss kein Marktfundamentalist sein, um zu bezweifeln, dass sämtliche Anleger, alle Fundamentaldaten unberücksichtigt lassen, und alles, was sie bisher in Form von Sicherheit und attraktiver Verzinsung bei ihren Anlageentscheidungen berücksichtigt haben, nichts mehr zählen würde. Zumal die Anlage-Alternativen bei einem kompletten Rückzug aus dem Staatsanleihen-Markt dünn gesät wären. So falsch es ist, dem Kapital unbedingte Rationalität oder gar Verantwortungsbewusstsein zu unterstellen, so falsch ist es aber auch, anzunehmen, dass es bei seinen Anlageentscheidungen gänzlich frei und unberechenbar ist.

Eine Staatsinsolvenz in einer Währungsunion und in den nun vorliegenden Größenordnung hat es historisch noch nicht gegeben. So gesehen, betreten alle Beteiligten bei der Abwicklung der griechischen Insolvenz Neuland. Die Geschichte von staatlichen und privaten Insolvenzen legt eine zwangsläufige Einschränkung des Marktzugangs für andere kritisch verschuldete Länder allerdings nicht nahe. So hatte nirgendwo in Lateinamerika die Argentinien-Insolvenz 2001 einen derartigen Folgeeffekt. Auch bei den Unternehmensinsolvenzen ist ein solcher Effekt zumindest nicht zwangsläufig. Saab's Zahlungsunfähigkeit führt nicht zu einer Kreditverteuerung in der ganzen Autobranche. Und auch ein dicker Fisch wie Opel hat nicht den Kapitalzugang für VW und Daimler beeinflusst - zumindest nicht negativ.

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8. Macht der Währungsraum des Euro ein FTAP nicht überflüssig oder gar unmöglich?

Eigentlich dürften die Mitgliedsstaaten der Eurozone gar nicht gegenseitig für ihre Schulden einstehen. Dass nun über Anleihekäufe der EZB und gegenseitige Kreditvergabe de facto ein Bail-out eines Mitgliedslandes durch die anderen stattfindet, legt die europäischen Verträge schon extrem weit aus. Keinesfalls bedeutet eine gemeinsame Währung, dass ein Staat nicht pleite gehen könnte. Schließlich ist die Tatsache der Überschuldung im Prinzip unabhängig davon, in welcher Währung die Schulden denominiert sind.

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9. Müssen die Griechen nach einem Schuldenschnitt „raus aus dem Euro“? Und wäre das gut für sie und für uns?

Hierfür gibt es keinen zwingenden Grund. Populistisch wird mitunter argumentiert, die Griechen gehörten als Strafe für ihre Tricksereien bei der Aufnahme in den Euroraum nunmehr aus diesem ausgeschlossen. Rechtlich ist ein Ausschluss unmöglich. Auf der Grundlage der bestehenden Verträge können die Griechen allenfalls von sich aus den Austritt erklären.

Für einen solchen Austritt wird angeführt, dass eine wieder eingeführte Drachme sofort gegenüber dem Euro abwerten und die griechische Wirtschaft (besonders den Tourismus) wieder konkurrenzfähig machen könnte. Dem stehen allerdings zwei gewichtige Argumente gegenüber: Zum einen wären die Transaktionskosten sehr hoch. Nicht nur, weil neues Geld gedruckt und mit einem riesigen Aufwand in Umlauf gebracht werden müsste, sondern, wichtiger noch, weil die Griech/innen sämtlich versuchen würden, Vermögen vor einer Währungsumstellung außer Landes zu bringen oder anderweitig sicher in harter Währung anzulegen. Zum zweiten würden die Auslandsschulden natürlich auch weiterhin in harter Währung denominiert sein. Diese müsste auf der Grundlage einer drastisch abgewerteten heimischen Währung erwirtschaftet werden. Ob die Ausweitung der Exporte bzw. der Einnahmen aus dem Tourismus, diesen Abwertungseffekt überkompensieren könnte – nur dann würde die Rechnung aufgehen – ist mindestens zweifelhaft. Von daher wäre aus der Sicht des Überschuldungsproblems eine Rückkehr zur Drachme eher kontraproduktiv.

Schließlich erscheint auch das Kalkül der Drachmen-Befürworter fragwürdig. Zwischen 1970 und 2001 hat sich der Außenwert der Drachme gegenüber der damaligen D-Mark auf ein Zwanzigstel reduziert. Davon, dass Griechenland mit einer höchst wettbewerbsfähigen Wirtschaft in die Währungsunion eingetreten sei, kann trotzdem, wie man sieht, keine Rede sein. [10]

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10. Sieht der ESM nicht schon ein Insolvenzverfahren vor?

Nein. Der von den europäischen Regierungen am 21.6.2011 unterzeichnete (und danach in den Parlamenten zu ratifizierende) Vertrag zum ESM, sieht lediglich zwei über das bisherigen Schuldenmanagement hinausgehende neue Instrumente vor: Zum einen sollen in der gesamten Eurozone künftig Collective Action Clauses (CACs) obligatorischer Bestandteil von neuen Anleiheverträgen sein. Solche Klauseln bewirken, dass eine Mehrheit der Anleger, die eine bestimmte Anleihe gezeichnet haben, Entscheidungen zur Umstrukturierung treffen können. Eine solche Mehrheitsentscheidung (meist 70% oder mehr)  ist dann auch bindend für Anleger mit abweichenden Meinungen. Zum zweiten sollen weitere Finanzhilfen an eine angemessene Beteiligung des Privatsektors an einer eventuellen Umschuldung gebunden sein. Beides sind nützliche Reformen – wenn sie denn auch umgesetzt werden. Sie sind aber nur Bestandteile eines umfassenden Verfahrens, welches alle Forderungen an einen überschuldeten Staat einschließen und auf eine unparteiische Beurteilung und Entscheidungsfindung baut. Zudem wird es fünf bis zehn Jahre dauern, bis eine signifikante Privatgläubigerbeteiligung über die CACs organisiert werden kann, da diese erst mit der Emission neuer Anleihen ab 2013 nach und nach eingeführt werden.

Ganz falsch ist die Aussage von Bundeskanzlerin Merkel, überhaupt erst die Einführung der CACs mache ein Insolvenzverfahren möglich.[11]

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11. Würde eine Zahlungseinstellung Griechenlands das Land nicht auf Jahre vom Kreditmarkt ausschließen?

Das hängt davon ab, was nach der Zahlungseinstellung passiert. Wenn die Regierung ihre Zahlungen einstellt, und dann wartet, was passiert, wird sie sicher größte Schwierigkeiten haben, an neue Kredite zu kommen. Viele Investoren dürfen gar keine neuen Kredite an ein Land vergeben, welches von den Ratingagenturen mit „D“ (default) oder „SD“ (selective default) bewertet wird. Wer trotzdem Kredite vergibt, wird sich diese fürstlich entlohnen lassen. So gesehen, ist die Befürchtung berechtigt.

Betreibt die Regierung allerdings aktiv eine Schuldenrestrukturierung mit ihren Gläubigern, sieht die Sache anders aus. Für neue Kreditgeber ergibt sich nach einer Entlastung des Schuldnerlandes eine verbesserte Kreditwürdigkeit gegenüber der Situation vor der Restrukturierung, da die Gefahr, dass neue Mittel in die Bedienung untragbarer Altschulden fließen erheblich reduziert wäre. Konsequenterweise würde das durchlaufene Insolvenzverfahren dazu führen, dass sich der Zugang zum Kapitalmarkt verbessert, nicht verschlechtert.[12]

Neuere Untersuchungen[13] zeigen indes, dass eine Reduzierungen des Forderungsbestandes ausländischer Gläubiger sowohl mit längeren Ausschlussphasen vom Kapitalmarkt als auch höheren Zins-Aufschlägen verbunden waren. Zwar wurden dabei wichtige Aspekte, wie die Frage eines erzwungenen gegenüber einem konsensualen Haircut nicht berücksichtigt. Gleichwohl ist es realistisch, anzunehmen, dass eine Schuldenregulierung, die mit Kosten für die Gläubiger verbunden ist, für einen gewissen Zeitraum den Zugang zum Kapitalmarkt beschränkt. In dieser Zeit, in der der Schuldner sich eine Reputation erneut aufbauen muss, dessen Liquidität sicherzustellen, ist aus unserer Sicht die weit bessere Verwendung der europäischen Rettungsmittel, welche derzeit in den Bail-out der Privatgläubiger fließen.

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12. Muss ein Land, das durch ein Insolvenzverfahren ginge, im Gegenzug empfindliche Einschränkungen seiner Souveränität hinnehmen?

Formal nicht. Die souveräne Sphäre ist von der Überschuldung eines Staates insofern nicht berührt, als staatliche Kreditaufnahmen nicht unter ius imperii, sondern unter ius gestionis erfolgen. Das heißt: um Kredite am Kapitalmarkt aufnehmen zu können, verzichtet der kreditnehmende Staat für die Reichweite des abgeschlossenen Vertrags auf seine hoheitliche Immunität. Täte er das nicht, gäbe es für den Gläubiger keinen Rechtsweg, auf dem er seine Ansprüche geltend machen könnte. Entsprechend würde kaum ein Gläubiger bereit sein, Kredite zu vergeben, und sich praktisch von der Gnade seines Kreditnehmers abhängig zu machen. Die einzige Form der Austragung eines Konflikts wäre dann wie im 19. Jahrhundert das Kanonenboot.

Nun ist der Souveränitätsverzicht aber auf den unmittelbaren Vertragsgegenstand beschränkt. Die eigentliche souveräne Sphäre kann und darf auch weiterhin nicht angetastet werden. Deswegen haben die Altgläubiger Argentiniens, die allesamt gültige Rechtstitel in der Hand haben, große Schwierigkeit, außerhalb Argentiniens öffentliches Eigentum zu pfänden, welches nicht der Souveränität unterliegt. Auf alles, was den hoheitlichen Befugnissen eines Staates zugeordnet wird, haben die Gläubiger keinerlei Zugriff. Deswegen gehören auch so innovative Vorschläge wie die Schaffung eines EU-Sonderkommissars zur Beaufsichtigung von Defizitsündern oder, die Fahnen verschuldeter Staaten In Brüssel tiefer zu hängen, eher ins politische Kasperletheater. .[14]

Das heißt allerdings nicht, dass eine von ausländischen Geldgebern abhängige Regierung nicht einen großen Teil ihrer wirtschaftspolitischen Autonomie verliert. Genau dies ist während der achtziger und neunziger Jahre mit vielen verschuldeten Staaten im Süden passiert, und geschieht nun auch Griechen, Portugiesen und Iren. Gerade angesichts der häufig törichten und kontraproduktiven Strukturanpassungspolitik, welche der IWF in verschuldeten Ländern erzwungen hat, ist diese Art von Intervention von außen sehr kritisch zu sehen. Mit dem Verlust von Souveränität im Sinne des Völkerrechts hat sie allerdings nichts zu tun.

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13. Ist es aus der Sicht der europäischen Kohärenz nicht sinnvoll, durch die Schaffung der Rettungsschirme Zeit zu kaufen?

Nein. Zeit zu kaufen ist nur dann sinnvoll, wenn am Ende der gewonnenen Zeit die Schuldensituation besser aussieht als an deren Anfang. In Griechenland kann davon keine Rede sein. Wenn die Situation sich nicht verbessert, hat man durch die Überbrückungsfinanzierung zwei Effekte erzielt: zum einen hat man den letztlich unvermeidlichen Schuldenschnitt verteuert, da die Gesamtverschuldung im Verhältnis zur Wirtschaftskraft des Schuldners gewachsen ist. Zum anderen hat man das Gläubigerprofil so verändert, dass an die Stelle der ursprünglichen Gläubiger immer stärker der öffentliche Sektor, will sagen: der Steuerzahler, getreten ist.

Die europäische Kohärenz hätte nur dann gewonnen, wenn sich die Ansteckungsgefahren für andere Mitgliedsländer der Eurozone durch den Zeitgewinn verringert hätte. Das behaupten für den griechischen Fall derzeit nicht einmal diejenigen, die mit der Ansteckungsgefahr für die Rettungsfinanzierung plädieren.

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14. Wer könnte für ein Schuldnerland in der Eurozone eine neutrale Schiedsinstanz sein?

Die Kriterien für eine Person oder eine Institution, die eine Schiedsrichter-Rolle spielt sind:

- Unabhängigkeit von den Betroffenen, also dem Schuldner und seinen Gläubigern

- Sachkompetenz

- Verhandlungsgeschick.

Das qualifiziert einen gar nicht so kleinen Personenkreis. Wird, wie im ursprünglichen FTAP-Vorschlag vorgesehen, ein Schiedsgericht aus je einem Vertreter der beiden Parteien und einem neutralen Dritten gebildet, gilt das Kriterium der Neutralität natürlich nur für diesen.

Denkbar wäre für diese neutrale Rolle ein/e angesehene/r Wirtschaftswissenschaftler/in, ein Elder Statesman, der das Vertrauen aller Beteiligten genießt, oder etwa auch ein pensionierter Banker. Schließlich wäre es auch möglich, dass eine Schiedsrichter-, oder Mediatoren-Rolle von einer Institution übernommen wird, etwa dem Generalsekretariat der Vereinten Nationen, von einem Think Tank aus einem nicht betroffenen Land oder einem Anwaltsbüro mit Erfahrung in der zwischenstaatlichen Streitschlichtung.

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15. Würde es Sinn machen, den Insolvenzmechanismus „wiederzubeleben“, den der IWF 2001 vorgeschlagen hat (SDRM)?

Wiederbeleben könnte man den SDRM nicht, weil er noch nie lebendig war. 2003 wurde der IWF von der US-Regierung gezwungen, die Arbeit an dem Konzept einzustellen.

Man kann aber die bedeutenden Mitgliedsländer der Eurozone darauf aufmerksam machen, wie viel einfacher die aktuelle Krise zu bewältigen gewesen wäre, wenn man bei ihrem Ausbruch bereits einen funktionierenden Mechanismus mit klaren Regeln und Kriterien gehabt hätte und nicht erst zwölf Monate damit hätte verbringen müssen, das „ob“ eines Schuldenschnitts für das überschuldete Griechenland zu diskutieren.

Der SDRM enthielt einige Elemente, die auch in einem unparteiischen Verfahren von Nutzen wären. Dies betrifft vor allem die Instrumente zur Organisation einer atomisierten Gläubiger-Gemeinschaft sowie die rechtliche Grundlage für die weltweite Durchsetzung eines Arrangements gegenüber nicht zustimmenden Gläubigern. Er enthielt aber auch gravierende Defizite, vor allem durch die starke Rolle, die der Gläubiger IWF sich selbst im Verfahren zugedacht hatte, so dass er sicher nicht bloß aus der Schublade geholt und in Europa umgesetzt werden könnte.[15]

Was den konkreten politischen Prozess angeht, sollte man indes auf den hasenfüßigen IWF keine Hoffnung setzen: Noch im Juli 2011[16] betonte der Fonds, dass die eigene Tragfähigkeitsanalyse keine Privatsektor-Beteiligung als zwingend erscheinen lasse – als das (private) IIF schon die Details des Angebots einer 21%-Beteiligung aushandelte.

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16. Wäre ein Schuldenschnitt nicht genau der falsche Anreiz, weil er die Korruption und Verschwendung im griechischen Staatsapparat auch noch belohnte?

Griechenland wird auch nach einem Schuldenschnitt noch Leistungen an seine Gläubiger zu erbringen haben. Der Unterschied ist, dass das Land eine faire Chance erhält, auf einen Wachstumspfad zurückzukehren, und damit die Schuldenbelastung weiter auf ein tragfähiges Maß abzusenken.

Wo Korruption und Verschwendung zur Überschuldung Griechenlands beigetragen haben, ist es in erster Linie die Verantwortung der Griech/innen, die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen. Sie werden, was interne Reformen angeht, auch nach dem Schuldenschnitt unter starkem Druck stehen. So gesehen, kann von einer „Belohnung“ kaum die Rede sein.

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17. Es ist allgemein bekannt, dass Schulden durch Inflation herabgesenkt werden können. Warum geht das bei Griechenland nicht?

Ein Staat kann eine Schuld nur dann „weginflationieren“, wenn er über eine eigene Währung verfügt. Auch dann ist ein solches Vorgehen mit hohen sozialen Kosten verbunden, weil Inflation in der Regel die Eigentümer von Sachwerten und Hartwährungsanlagen begünstigt. Gleichwohl wäre die Bewältigung eines Staatsschuldenproblems auf diese Weise möglich. In der Währungsunion geht es nicht.

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18. Ist ein Insolvenzverfahren wirklich eine Lösung, oder liegt das Problem der Überschuldung nicht eher im allgemeinen System begründet? Müssten nicht innerhalb der Eurozone noch andere Regulierungsmechanismen geschaffen werden, damit es nicht erst zu einem Insolvenzverfahren kommt?

Die Entflechtung verschiedener Bereiche im Bankensektor, verschärfte Eigenkapitalvorschriften, die Besteuerung von Finanztransaktionen, eine verbesserte Offenlegungspflicht der Portfolios von Banken und Institutionellen Anlegern – all das sind sinnvolle Maßnahmen, die neben der Schaffung eines rechtsstaatlichen Insolvenzmechanismus dringend geboten sind. Keine dieser Einzelmaßnahmen ist wichtiger oder dringender als die andere. Die Macht des Kapitals muss an vielen Punkten zugunsten öffentlicher und demokratischer Kontrolle beschnitten werden.

Die Stärke eines Staateninsolvenzverfahrens liegt darin, dass es jenseits der Bewältigung der aktuellen Krise auch einen wesentlichen Anreiz gegen den erneuten Aufbau von Überschuldung setzt.

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19. In der Bundesregierung sitzen hochgebildete Politiker / Ökonomen. Wie kann es sein, dass diese sich so vehement gegen die Einführung eines Insolvenzverfahrens wehren?

Sie wehren sich gar nicht so vehement. Die Forderung nach einem Staateninsolvenzverfahren steht ja im entwicklungspolitischen Teil des Koalitionsvertrags. Der Bundestag hat bei inzwischen drei parlamentarischen Anhörungen seit 2000 einen immer stärkeren Konsens für die Schaffung eines geregelten Staateninsolvenzverfahrens herausgebildet.

Woran es fehlt, ist die politische Umsetzung durch die Exekutive – wobei deutsche Ministerien sich regelmäßig hinter dem vermeintlichen oder tatsächlichen Reformunwillen anderer Regierungen – z.B. im Kreis der G20 – verstecken.

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20. Wie steht erlassjahr zum Vorschlag der Eurobonds?

Eurobonds sind ein Schritt zur Vergemeinschaftung der europäischen Wirtschafts- und Finanzpolitik. Sie werden sich in absehbarer Zeit als nützliches und letztlich unvermeidbares Instrument erweisen. Allerdings sind sie nicht relevant für die Überwindung der aktuellen Krise, denn diese wird sich – unabhängig davon, woher das Geld im Einzelnen kommt - nicht dadurch lösen lassen, dass man dem insolventen Schuldner weiteres frisches Geld zur Verfügung stellt. Sie können indes helfen, die nächste Krise im Euroraum weniger wahrscheinlich zu machen, wenn sie auf eine Sockelfinanzierung (z.B. bis zur 60%-Grenze von Maastricht) beschränkt bleiben, und darüber in einem durchaus spürbaren Zinsschritt die Mitgliedsstaaten auf alleinige eigene Verantwortung Kredite aufnehmen müssen.

Es müssen allerdings einige der Begleitumstände bedacht werden, darunter die Gefahr, dass Staaten dann vermehrt und möglicherweise ohne hinreichende Transparenz auf andere Formen der Kreditaufnahmen ausweichen, wie klassische Bankkredite, Zwangskredite heimischer Pensionskassen u.ä.

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21. Fehlt eine gemeinsame europäische Wirtschaftsregierung? Sollte diese eingeführt werden?

Da die Krise gezeigt hat, mit welcher Geschwindigkeit Probleme in einem Land andere gravierend beeinträchtigen können, ist eine stärkere Integration und Zusammenarbeit unter den Staaten der Eurozone dringend geboten. Staatliche Überschuldung wird auch ein mehr an Zusammenarbeit und wechselseitiger Rechenschaft nicht ausschließen, aber wohl weniger wahrscheinlich machen können. Sollten aber Kernbereiche der Wirtschafts- und Finanzpolitik an eine europäische Wirtschaftsregierung übertragen werden, so ist diese einer demokratischen, parlamentarischen Kontrolle zu unterstellen, die in der derzeitigen Architektur bisher keinesfalls gegeben ist.

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22. Ein Insolvenzverfahren würde doch dazu führen, dass Länder Schulden über Schulden machen und kaum mehr vernünftig kalkulieren, da sie Schulden im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ja gestrichen bekommen können. Wie ist das Insolvenzverfahren beschaffen, dass solche Anreize verhindert werden?

Das Insolvenzverfahren führt dazu, dass erstmals auch berechenbar die Gläubiger in die Pflicht genommen werden. Wenn ein Staat mit der Aussicht auf eine Schuldenstreichung „Schulden über Schulden machen“ will, braucht er dazu einen oder mehrere Gläubiger, die bei voller Kenntnis dieser Option dem Schuldner ihr Geld leihen. Wenn die beiden Parteien sich dazu entschließen: Bitte schön! Durch ein geregeltes Insolvenzverfahren ist in dem Fall dass der Schuldner nicht mehr zahlen kann, allerdings gewährleistet, dass die Lasten nicht auf die wehrlosesten Teile der Bevölkerung oder einfach auf die kommenden Generationen abgewälzt werden.

Wahrscheinlich ist aber, dass die Gläubiger erheblich zurückhaltender bei der früher allzu lockeren Kreditvergabe werden. Schließlich konnten sie bislang mit einiger Berechtigung darauf spekulieren, dass entweder der Schuldner seiner Bevölkerung so viel vom Munde absparen würde, dass der Schuldendienst geleistet werden könnte, der darauf, dass im Krisenfall ein Dritter, nämlich die Regierungen der Eurozone den Schuldendienst absichern würden.

Historisch war weder bei der leichtfertigen Kreditvergabe an die Diktatoren und Kleptokraten der achtziger Jahre den Geldgebern unklar, mit wem sie es zu tun hatten; noch kann einen Griechenland-Investor im April 2010 die Nachricht von der grandiosen Ineffizienz des griechischen Staates wie ein Blitz aus heiterem Himmel getroffen haben.

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23. Die Griechen sollten einfach ein paar von ihren Inseln verkaufen, oder ihre Währungsreserven auflösen. Dann könnten sie ihre Schulden schon bezahlen.

Es deutet einiges darauf hin, dass der öffentliche Sektor in Griechenland größer ist als notwendig. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Dogmen, die entweder privates oder öffentliches Eigentum an Unternehmen oder Grund und Boden für grundsätzlich überlegen erklärt haben, grandios gescheitert sind. Prinzipiell muss in jedem einzelnen Fall – und vor allem von der betroffenen Bevölkerung bzw. ihren Parlamenten selbst – und nicht etwa von den Gläubigern entschieden werden, wie diese Fragen gehandhabt werden sollen.

Selbst wenn aber auf diese Weise entschieden wird, dass Inseln oder bislang öffentliche Unternehmen zu privatisieren wären, könnte damit kaum spürbar zum Abbau der öffentlichen Verschuldung beigetragen werden. Schließlich erbringen Panikverkäufe, bei denen die ganze Welt weiß, dass der Verkäufer dringend Bargeld braucht, allenfalls Bruchteile des Wertes der zu veräußernden Liegenschaften. Von daher kann allenfalls eine langfristige Privatisierungsstrategie sich als sinnvoll erweisen. Mit der aktuellen Schuldendienstfähigeit Griechenlands hat sie nichts zu tun.

Ebenfalls nichts zu tun hätte eine solche Strategie mit der Frage der griechischen Souveränität über das Hoheitsgebiet des griechischen Staates. Auch verkaufte Inseln wären noch immer griechisches Staatsgebiet. Sommerlochkolumnisten, die zur Abwechslung mal Mykonos statt Mallorca annektieren möchten, sollten lieber über was anderes schreiben.

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24. Wenn es zu einer geordneten Insolvenz kommt, werden die Folgen für die Eurozone unabsehbar sein, weil niemand mehr weiß, wer aktuell CDS und andere Derivate auf die griechischen Staatsschulden hält.

Credit Default Swaps sind Quasi-Versicherungspolicen, mit denen Anleihekäufer sich gegen den Ausfall der erworbenen staatlichen Schuldverschreibungen versichern können. Da diese CDS von den Emittenten wiederum verbrieft und am Finanzmarkt gehandelt werden können, ist für eine öffentliche Aufsicht nicht mehr nachvollziehbar, wer im Fall einer Staatspleite tatsächlich einspringen müsste. Deswegen wurden diese Risiken zu einem der wichtigsten Argumente für die Politik, einen Zahlungsausfall in Griechenland und anderswo keinesfalls zuzulassen. Für die Herausgeber der CDS ist dieses Geschäftsmodell perfekt: Man verkauft eine Versicherung, aber der Schadensfall kann nie eintreten, weil man einen Dritten gefunden hat, der es  - ohne die Folgen wirklich beziffern zu können – nicht darauf ankommen lassen kann.

Eine Entscheidung der Politik, es hier „darauf ankommen zu lassen“ geht weit über den aktuellen Fall Griechenlands hinaus. Akzeptiert die Politik die Existenz dieser prinzipiell undurchschaubaren Kette als Grund, den Insolvenzfall nicht zuzulassen, hat sie sich für alle Zeiten zur Geisel der Investoren gemacht.

Ob die Kosten, die entstehen, wenn dieser Versicherungsfall tatsächlich eintritt, wirklich unkontrollierbar sein werden, kann per definitionem niemand einschätzen. Allerdings liegt nach Auskunft des Datenregisters DTTC der Nettonominalwert von CDS auf griechische Papiere bei 3,7 Mrd. US-$. . Auch, wenn der Nettonominalwert noch kein abschließendes Urteil über eventuelle Weiterbesicherungen erlaubt, ist das keine Größenordnung, die den alten Kontinent in Angst und Schrecken versetzen sollte. Es liegt vielmehr nahe, dass auch hier Investoren wiederum ein Schreckgespenst aufgebaut haben.

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25. Das FTAP is m.E. gut geeignet, die Unübersichtlichkeit der öffentlichen Diskussion über die Schuldenkrise auf wenige, klare Fragen zuzuspitzen. Was müssen die Gläubiger tun, was müssen die Schuldner tun, was muss politisch im Umfeld der Finanzmärkte getan werden. Wie will erlassjahr.de darüber kommunizieren? 

(Diese Frage wurde von Peter Lanzet eingereicht, der, ergänzend zur Frage, auch einen Gastekommentar im erlassjahr.de-Blog veröffentlicht hat) 

Die Regierung des Schuldnerlandes  ist der entscheidende Akteur im FTAP. Sie muss erklären, dass sie nicht willens und/oder in der Lage ist, den vertraglichen Schuldendienst an die Gläubiger zu leisten, dass sie aber - zweitens - bereit ist, mit der Gesamtheit der Gläubiger darüber zu verhandeln, und dass Sie dazu ein Schiedsverfahren oder eine mediation vorschlägt. Welcher der beiden (oder noch mehr) Optionen die sinnvollste ist, hängt von den Umständen des Landes ab, und der Frage, wie konfrontativ oder gütlich die Regeirung agieren möchte. Dann bereitet sie einen Vorschlag für einen Schiedsrichter und fordert die Gläubigerseite auf, dasselbe zu tun.

Die Gläubiger müssen dann ihrerseits (was bei einer großen Zahl von Gläubigern etwas schwieriger sein kann), sich ebenfalls auf eine Person ihres Vertrauens verständigen, welche zusammen mit dem Schuldnervertreter das Schiedsgerichte bildet, nachdem eine von den beidne benannte dritte Person dazugekommen ist.

Im Umfeld der Finanzmärkte sollte die Option einer in diesem Sinne gütlichen Einigung als Weg zu einer schnellen und den umständen nach effizienten Lösung kommuniziert und für die Beteiligung der Einzelgläubiger am Verfahren geworben werden. Damit, wie das gehen kann, hat sich z.B. der IWF im Rahmen der Diskussion über den SDRM ausführlich beschäftigt.

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26. Sollte man aus christlicher Sicht bei der EU-Schuldenkrise nicht in erster Linie an die Brotvermehrung und nur in zweiter Linie an das Erlassjahr denken? Ein EU-weiter Finanzausgleich wäre doch denkbar, zumal die EU-Leistungsbilanz fast ausgeglichen ist. Die Angst vor einer Staateninsolvenz führt hingegen leicht zu Kapitalflucht und Rezession. Da private Geldgeber ungern freiwillig teilen, könnte eine Kombination aus EU-Finanzausgleich und Schuldenschnitt die beste Lösung sein.

(Diese Frage wurde von Ulrich Matthias eingereicht)

Es existieren bereits verschiedene Umverteilungsmechanismen innerhalb der EU. Einige davon sind auch durchaus sinnvoll und nutzbringend. Auf die Schuldenkrise sind sie indes keine Antwort - und auch eine Ausweitung der EU-internen Transfers wäre es nicht. Wird ein solcher Krisenfinanzierungs-Mechanismus dauerhaft installiert, sendet das an Investoren die Botschaft, dass sie auch weiterhin die vom Markt angebotenen Zinsaufschläge kassieren können, ohne ein Risiko auch tatsächlich zu tragen.

Das heißt nicht, dass externe Budgethilfe nicht auch sinnvoll sein kann. Selbst zur Überbrückung von Liquiditätslücken kann sie sinnvoll eingesetzt werden. Auf ein Überschuldungs-, d.h. Solvenzproblem ist sie aber keine Lösung. Unterschreiten die zur Verfügung stehenden Einnahmen dauerhaft und nachhaltig die laufenden Ausgaben, müssen die bereits im Land engagierten Investoren die Lasten anteilsmäßig tragen. Das ist bei Staaten nicht anders als bei Unternehmen, die ihre laufenden Ausgaben dauerhaft nicht mehr ohne Kreditaufnahme decken können.

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27. Ist die Idee eines geregelten Insolvenzverfahrens mit den Beschlüssen des EU-Gipfels vom 6. Dezember eigentlich vom Tisch?

Vorläufig ja. Der Begriff taucht im Abschlussdokument des Gipfels gar nicht mehr auf. Und auch die Berichterstattung über die Beratungen legt nahe, dass die Bundesregierung die Lesart der Franzosen und anderer europäischer Staaten übernommen hat, nach der  vor allem die Diskussion über eine Einbeziehung des Privatsektors in eine Schuldenrestrukturierung dazu geführt hat, dass die Aufschläge auf die griechischen Anleihen in die Höhe geschossen sind.

Nun ist die Annahme, Griechenland hätte ohne eine solche Debatte weiterhin günstiges Geld am Kapitalmarkt bekommen, vollkommen unsinnig. Schließlich wurde das Land auf Grund seiner wirtschaftlichen Schwäche herabgestuft, und nicht weil irgendeine europäische Regierung sich dafür aussprach, die Privatinvestoren an den Risiken ihrer Investitionen auch zu beteiligen. Trotzdem schwor die Bundeskanzlerin geradezu demütig allen solchen Überlegungen für die Zukunft ab. Gratulieren kann man nur dem gerade zu Recht mit der Lobbykratie-Medaille ausgezeichneten Deutschbanker Josef Ackermann, der selbst eine unzureichende Beteiligung der Privatgläubiger noch im Nachhinein abgewehrt hat.

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28. Muss ich als Privatanleger die 50 % Forderungsverzicht bei Griechenland-Anleihen annehmen?

(Diese Frage wurde von einem unbekannten Autor eingereicht)

Nein. Da die EU-Regierungen sich nicht zu einem verbindlichen Verfahren durchringen konnten, welches auch zu einem verbindlichen Forderungsverzicht führt, ist die Teilnahme jedes einzelnen Anleihegläubigers formal freiwillig. Allerdings geht ein nicht teilnehmender Gläubiger das Risiko ein, dass er überhaupt kein Geld bekommt - wenn nämlich Griechenland nach einer unzureichenden Entlastung tatsächlich Mitte März die Zahlungen einstellen muss.

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[1] Wie ein solches Insolvenzverfahren ablaufen könnte, was dabei aus den Erfahrungen der Schuldenkrise der Dritten Welt zu lernen wäre und was im konkreten Fall Griechenlands Stand der Dinge ist, haben wir andernorts ausführlicher beschrieben. Siehe die erlassjahr.de Fachinfos Nr. 29.1. und 32

[2] Ende 2010 betrug die griechische öffentliche Verschuldung 142,8% des BIP, und lag damit mehr als das Doppelte über der Grenze des Stabilitätspakts von Maastricht (60%). Zum Ende 2011 wird dieser Wert nach Projektionen des griechischen Finanzministeriums auf 157,7% steigen, und 2012 trotz dramatischer Sparbemühungen auf 172,2%. (FTD 4.11.2011)

[3] Wie die „freiwillige“ Beteiligung gemäß dem im Juni beschlossenen Konzept funktioniert hätte, wir ausführlich beschrieben in: „Die (vorläufige) Rettung Griechenlands: was beschlossen wurde und was nicht“; erlassjahr-Fachinfo Nr. 32. Das Model wird hier nicht näher beschrieben, da es in der vereinbarten Form seit Juni nicht umgesetzt worden ist, und inzwischen ein erheblich höherer Schuldenschnitt bei den Privatforderungen in der Diskussion ist.

[4] In einem privatrechtlichen Insolvenzverfahren obliegt dem Insolvenzrichter die Erarbeitung eines Vorschlags, der von den Parteien angenommen werden muss. Im FTAP hätte der Spruch eines Schiedsgerichts bindende Wirkung auf die Parteien. Es wären unterhalb eines rechtsverbindlichen FTAP aber auch weniger verbindliche Verfahren denkbar.

[5] Allerdings ist diese Größenordnung mit Vorsicht zu genießen. Der Grünen-Abgeordnete Gerhard Schick hat vorgerechnet, dass die von den Banken selbst vorgeschlagene Lösung tatsächlich nur auf einen Wertverlust in der Größenordnung von 8% hinauslaufen würde, da die Institute zum einen Griechenland-Forderungen schon zum größten Teil auf den Marktwert abgeschrieben haben, und zum zweiten die ihnen angebotenen vom EFSF emittierten Papiere im Wert bereits gestiegen sind. Siehe: „Banken drücken sich vor Griechenland-Hilfen“; SZ 16.9.2011

[6] gemäß Bankenstresstest 2011; zitiert nach FTD 10.10.2011

[7] der größte Teil kam allerdings erst mit der Übernahme der Postbank in die Bücher des Branchenführers, und wurde bei der Übernahme mit seinem Marktwert bewertet, so dass für die Deutsche Bank der faktische Verlust gegen null gehen sollte. Siehe: „Das Gespenst vom Selective Default“; FTD 22.7.2011

[8] Auch wegen des inzwischen erfolgreich bewerkstelligten Rückzugs der deutschen Institute, gehen inzwischen die meisten Kommentatoren davon aus, dass in Deutschland bei einem 60% Schnitt keine Bank zusammenbrechen würde. In frankreich ist wegen der höheren Konzentration auf nur vier Institute die Gefahr größer. Siehe: „Schuldenshcnitt macht griechische Banken platt“. FTD 10.10.2011

[9] Zehn Topökonomen aus Frankreich und Deutschland, die im September 2011 als erste prominent einen 50%-Schuldenschnitt für Griechenland gefordert haben, gehen sehr pragmatisch davon aus, dass Portugal und Irland ohnehin nicht angesteckt werden könnten, da sie „für die nächsten Jahre ohnehin vollständig durch EFSF und IWF finanziert werden.“ (FTD 27.9.2011)

 [10] „Der Euro als Sündenbock"; FTD 23.10.2011

[11] „Merkel: Geordnete Staatsinsolvenz erst 2013 möglich“, Reuters 13.9.2011

[12] Man kann diesen Punkt kaum besser formulieren als der IWF in einem Q&A-Papier zum SDRM im Januar 2003 (siehe: http://www.imf.org/external/np/exr/facts/sdrm.htm#qa):

D.5 How do you respond to the concern that the SDRM will lower capital flows to emerging markets and raise borrowing costs?

No, quite the opposite. In the domestic context, the existence of a bankruptcy law makes debt markets more efficient. In the United States and in many other countries, corporate debt has long been subject to bankruptcy proceedings, and yet corporate bond markets have thrived. The same principle should hold for international capital markets. If the SDRM is successful in reducing uncertainty surrounding the process of restructuring, and provides effective incentives for debtors to approach their creditors while there is money on the table and before full-blown crises take hold—then recovery values on restructured debt should increase, and the cost of capital should decline. It should also increase the attractiveness of the asset class as a whole.

[13] Cruces,J. and C. Trebesch: Sovereign defaults: The Price of Haircuts; July 2011

[14] So EU-Kommissar Günther Oettinger im September 2011.

[15] Eine ausführlichere Auseinandersetzung enthält das Hintergrundpapier „An SDRM for Greece“ unter http://www.defusethedebtcrisis.org/campaign-news/

[16] Transcript of a Conference Call on Greece with Paoul Thomsen; Deputy Director and Mission Chief to Greece; July 13th 2011.

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