Schuldentragfähigkeit - Ein Überblick

Schuldentragfähigkeit ist, wenn man sich nicht abstrakt-akademisch mit ihr beschäftigen will, vor allem als Zielgröße für Umschuldungen ein zentraler Parameter. In diesem Sinne ist sie Gegenstand der folgenden Bestandsaufnahme aus der Sicht der Entschuldungsbewegung in Deutschland. Der Text gliedert sich in drei Teile:

  • Einige allgemein-konzeptionelle Überlegungen
  • Eine kritische Betrachtung der aktuellen Tragfähigkeitsdiskussion bei Weltbank und IWF als denjenigen Institutionen, die für die internationale Schuldendiskussion entscheidende Vorgaben machen.
  • Anregungen zur weiteren Beschäftigung mit dem Thema Schuldentragfähigkeit für das erlassjahr-Bündnis.

1. Was versteht man unter "Schuldentragfähigkeit"?

Es existiert keine verbindliche, oder auch nur im politischen oder akademischen Raum, allgemein anerkannte Definition von Schuldentragfähigkeit. Im Zusammenhang mit der Behandlung souveräner Überschuldungssituationen sind vier verschiedene Herangehensweisen an die Frage, was tragfähige Verschuldung ist, diskutiert bzw. in den verschiedenen Foren implizit oder explizit zur Anwendung gebracht worden:

  1. Die Ex-Post-Analyse von Insolvenzsituationen und daraus die Ableitung von allgemeinen Tragfähigkeitgrenzen. Dabei wurde historisch vergleichend untersucht, ab welcher Schuldenhöhe souveräne Schuldner faktisch ihre Zahlungen einstellen oder signifikant einschränken mussten. Aus der Analyse des politischen und ökonomischen Umfelds dieser Entscheidungen, wurden allgemeine Richtlinien hinsichtlich einer zu erartenden kritischen Schuldenhöhe abgeleitet.
  2. Der "Bottom-Up-Ansatz". Insbesondere von entwicklungspolitischer Seite - darunter NRO wie erlassjahr.de - werden Ansätze favorisiert, welche analog zu nationalen Insolvenzrechten, ein "Existenzminimum für Staaten" definieren, und von diesem auf die Tragbarkeit der Auslandsschulden eines Landes schließen. Praktisch wird bei einem solchen Vorgehen der Ressourcenbedarf zur Erfüllung beispielsweise der Millenniums-Entwicklungsziele berechnet und mit den zur Verfügung stehenden internen und externen Ressourcen verglichen. Nur über den so definierten internen Bedarf hinaus vorhandene Ressourcen stehen pro rata für die Erfüllung von Schuldendienstverpflichtungen zur Verfügung und sind somit identisch mit dem tragbaren Schuldenniveau.
  3. Tragfähigkeit als Funktion der Erlassbereitschaft der Gläubiger. Seit den ersten Teilerlass-Möglichkeiten im Pariser Club ist Schuldentragfähigkeit von den öffentlichen Gläubigern so definiert worden, dass Länder, die im Club verhandelt wurden, mit den bei den jeweiligen G7-Gipfeln festgelegten Erlassobergrenzen (33, 50, 67, 80, 90%) per definitionem ein tragfähiges Niveau erreichten. Auf eine Analyse der Gesamtheit aller verschuldeten Länder, oder auch nur des jeweils zu verhandelnden Landes, um allgemein oder im Einzelfall ein Tragfähigkeitsniveau zu erreichen, wurde dabei verzichtet. Formal wurde dieser Ansatz mit der HIPC-Initiative zugunsten des erstgenannten Ansatzes, zumindest für die ärmsten Länder abgeschafft. Wir werden im nächsten Abschnitt sehen, dass sich einige ihrer Denkmuster in die multilaterale Schuldeninitiative herübergerettet haben.
  4. Festlegung von Schuldentragfähigkeit im Einzelfall gemäß der politischen Opportunität aus der Sicht der Gläubiger. Ökonomisch oder entwicklungspolitisch gibt es keinen Grund, das hochverschuldete Niedrigeinkommensland Nigeria vom HIPC-Erlass aus- und das ebenfalls hochverschuldete Mitteleinkommensland Bolivien einzuschließen. Dass das europäische Mitteleinkommensland Jugoslawien einen Erlass unter den Naples Terms erhielt, um nach den Zerstörungen durch den Krieg der NATO den Wiederaufbau zu finanzieren, stand in krassem Gegensatz zu allen gültigen Regeln des Pariser Clubs. Auch das Londoner Schuldenabkommen zugunsten der Bundesrepublik Deutschlands muss als großzügige Entschuldung im Interesse geopolitischer Ziele der wichtigsten Gläubiger interpretiert werden. Gleichwohl wurde in allen diesen Fällen Schuldenerlass im Interesse der Erreichung eines tragfähigen Schuldenniveaus und dadurch der wirtschaftlichen Erholung des Schuldnerlandes erlassen.

2. Tendenzen der offiziellen Tragfähigkeitsdiskussion

Von den oben genannten generellen Ansätzen spielt allein der Bottom-up-Ansatz bislang in der praktischen Entschuldungspolitik keine Rolle. Vor der Verabschiedung der Toronto-Terms 1989 wurde allein nach der politischen Opportunität im Einzelfall entschieden. Mit der Schaffung begrenzter Erlassmöglichkeiten im Pariser Club wurde dann die Erlassbereitschaft der Gläubiger zum entscheidenden Kriterium. Da mangels öffentlicher Diskussion praktisch kein Legitimierungsbedarf für dieses Vorgehen bestand, funktionierte dieser Ansatz, bis er dadurch an seine materiellen Grenzen stieß, dass die verbleibenden Restschulden der so entlasteten Länder hauptsächlich aus nicht-umschuldungsfähigen Schulden bei Multilateralen Gläubigern bestanden. Mit der HIPC-Initiative schufen die Gläubiger sich das Instrument, um auf diese Herausforderung reagieren zu können. Allerdings setzte die Ausweitung der einzubeziehenden Schulden auch eine neue Art von Tragfähigkeitsdefinition voraus. Der erstgenannte ex-post evaluierende Ansatz erfüllte ab 1996 diese Aufgabe und diente der Legitimierung eines für alle Länder festgelegten Tragfähigkeitsniveaus, welches sich de facto immer noch in starkem Masse an der Erlassbereitschaft der Gläubiger orientierte, wie wir im Folgenden sehen werden.

Eine etwas andere Tendenz zeichnet sich bei den nochmals komplexeren Verschuldungssituationen von Mitteleinkommensländern ab. In Argentinien, dem Irak und eventuellen weiteren Ländern diese Kategorie betreiben die öffentlichen Gläubiger mit dem bei G8-Gipfel 2003 verabschiedeten Evian-Approach die "Legalisierung" der im vierten Ansatz oben genannten Entschuldung nach politischer Opportunität. Der Anspruch auf Gleichbehandlung gleichartiger Fälle - ansonsten ein Proprium des Pariser Clubs - wurde über Bord geworfen. Positiv ausgedrückt: Jedes Land wird unter "Evian" eine maßgeschneiderte Entschuldung erhalten. Dass, wie informell bereits zugesagt, der Irak eine weitreichende Schuldenstandreduzierung unter Evian erwarten kann, während das, vor wenigen Jahren noch als HIPC geführte Kenia unter dem gleichen "Approach" lediglich eine konzessionäre Umschuldung gemäß den "Houston Terms" von 1991 erhielt, zeigt, dass wir außerhalb des HIPC-Bereichs wieder in der Zeit vor dem Gleichbehandlungsprinzip des Pariser Clubs angekommen sind. Damals (1991) erhielten Polen und Ägypten für ihre rasante Kehrtwende zur Marktwirtschaft bzw. ihr Wohlverhalten im zweiten Golfkrieg 50%-Erlasse, welche nach den damals geltenden oder später geschaffenen Regeln des Pariser Clubs nicht (mehr) möglich gewesen wären.

Im Jahr 2003 wurden vom IWF [1] und von der Weltbank [2] zwei Arbeitspapiere zurDefinition von Schuldentragfähigkeit vorgelegt, welche eine recht klare Denkrichtung innerhalb der Washingtoner Institutionen erkennen lassen. Seit Mitte 2003 wurde ein umfassendes gemeinsames Papier von Bank- und Fonds-Vorstand zum Thema Schuldentragfähigkeit für Ende des Jahres angekündigt. Dessen Erscheinen ist inzwischen auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Fünf Tendenzen lassen sich aus den vorliegenden vorläufigen Papieren gleichwohl erkennen: [3]

(a) Ein "vorwärtsgewandter Ansatz".

Die Institutionen möchten die Diskussion um Schuldentragfähigkeit von der Bilanz der bisherigen Entschuldungsbemühungen abkoppeln. So enthält das IWF-Papier einen kurzen Abschnitt namens "Lektionen aus der Schuldenkrise der Niedrigeinkommensländer." Dieser gipfelt allerdings in der Feststellung, dass einige Einnahmeerwartungen zu hoch angesetzt waren. Wer dort "erwartete" und warum fast durchgängig zu viel an Einnahmen erwartet (und die notwendige Entlastung dadurch entsprechend verringert) wurde, wird nicht ausgeführt.

Das Ziel dieses vorwärtsgewandten Ansatzes ist es deshalb auch nicht, norwendige Schuldenerlasse zu definieren, sondern vielmehr "Vergabeentscheidungen zu qualifizieren". Kraay/Nehru spitzen ihr Papier auf die Frage zu, ob es angemessen ist, den Finanzierungsbedarf von Niedrigeinkommensländern durch konzessionäre Kredite zu decken. [4] Sie kommen, realistischerweise zu dem Ergebnis, dass eine solche Finanzierung - gar in dem Umfang, der zur Erreichung der Millenniums-Ziele notwendig wäre - ein beträchtliches Risiko künftiger Zahlungsunfähigkeit in sich birgt. Logischerweise sollten künftige Transfers zugunsten der ärmsten Länder überwiegend als Zuschüsse vergeben werden. Dieser an sich sympathische Vorschlag blendet zwei entscheidende Punkte aus:

  • erstens stehen, wie die Weltbank-Autoren selbstverständlich wissen und an anderer Stelle auch sagen, Zuschüsse in einem ausreichenden Masse in der gegenwärtigen Konjunktur der Entwicklungszusammenarbeit nicht zur Verfügung;
  • zweitens blenden sie die Alternative zu einer stärker konzessionären Neukreditvergabe einfach aus: Wäre der HIPC-Schuldenerlass für die von Kraay/Nehru angeführten Beispielländer Uganda und Äthiopien weitreichender ausgefallen, gegebenenfalls bis zur vollständigen Streichung, würde sich das Problem untragbarer Neukredite in einem viel geringeren Masse oder überhaupt nicht stellen.

(b) Nichts genaues weiß man nicht

Natürlich erspart die Vorwärtsgewandtheit des Ansatzes es den Autoren nicht, sich über die Höhe der tragbaren Entschuldung Gedanken zu machen. Durchgängig in allen Veröffentlichungen der IFIs und daher auch in den beiden hier diskutierten, wird peinlich vermieden, irgendwelche quantitativen Anhaltspunkte in die Diskussion zu bringen. Dies hat sicher mit einer Reihe von Gründen zu tun, und der unwichtigste davon ist sicher nicht das Bestreben, die im Rahmen der HIPC-Initiative angewandten Größenordnungen nicht in die "falsche" Richtung in Frage zu stellen.

Vielmehr ergehen sich die Autoren in allgemeinen Formulierungen. Das IWF-Papier baut ausdrücklich auf ein Vorgängerpapier [5] zu Schuldentragfähigkeit in Mitteleinkommensländern auf, in dem überhaupt nichts steht, außer, dass eine Tragfähigkeitsgrenze im Einzelfall bei der Höhe des Primärüberschusses liegen könnte; will sagen: mit dem Schuldendienst wird es schwierig, wenn man die Zinsen nicht mehr bezahlen kann. Ähnlich drollig: Kraay/Nehru, wenn sie mit einer aufwändigen Regressionsanalyse feststellen, dass die Wahrscheinlichkeit von Zahlungsschwierigkeiten mit der Schuldenhöhe zunimmt, und dass es wünschenswert ist, Überschuldungssituationen zu vermeiden. "Überschuldungssituationen" [6] definieren sie dabei interessanterweise nicht über makroökonomische Indikatoren, sondern über drei sich aus der Überschuldung ableitende Handlungsschritte von Schuldnern und Gläubigern: Den Aufbau von Zahlungsrückständen, Umschuldungen im Pariser Club und die Inanspruchnahme von Zahlungsbilanzhilfen durch den IWF. Dass Überschuldungssituationen auch bereits eingetreten sein können, bevor eine dieser Maßnahmen ergriffen wird, und die Schuldnerregierungen z.B. durch Austeritätsmaßnahmen oder das Anwerfen der Geldpresse versucht, das Problem in den Griff zu bekommen, wird nicht berücksichtigt. Um damit umzugehen, kommt man allerdings auch um eindeutige quantitative Zielgrößen, die das Verhältnis von Schuldenbelastung und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit reflektieren, auch nicht herum.

Entsprechend vorsichtig spricht der IWF [7] im Hinblick auf die zentrale Fragestellung seines Papiers auch nicht mehr von Grenzwerten, sondern nur noch von "Anhaltspunkten" für ein kritisches Niveau. Diese Anhaltspunkte sind ihrerseits nur die Ausgangspunkte für dringend notwendige Stress-Tests, mit denen verhindert werden soll, dass die unter HIPC so dramatische Fehlkalkulation infolge zu optimistischer Wachstumsannahmen sich wiederholen. Allerdings werden auch diese Stress-Tests natürlich nicht im Hinblick auf die sinnvollere Gestaltung einer Post-HIPC-Schuldenerleichterung diskutiert, sondern einzig im Hinblick auf die Entscheidungen über künftige Kreditvergaben.

(c) Kölner Schuldeninitiative revisited

Wurde beim Kölner Gipfel noch von einer Ausweitung der HIPC-Initiative mit dem Ziel gesprochen, mehr Ländern schneller weiter gehenden Schuldenerlass zu gewähren, taucht plötzlich der Begriff eines "Sicherheitspolsters" auf, den Köln über die - so wird suggeriert - eigentlich ausreichende Entlastung auf 200-250% bereitgestellt habe. [8] Eine derartige Begrifflichkeit gibt es in den Originaldokumenten des Kölner Gipfels indes nirgends. Vielmehr heißt es in dem maßgeblichen Bericht der Finanzminister an den Kölner Gipfel: "Die für die Einstufung als tragfähige Schuldenlast geltenden Zielwerte sollen überprüft und niedriger angesetzt werden. Wir unterstützen folglich die Senkung der Relation Schuldenstand/Exporte von derzeit 200-250% auf 150%." [9]

Logische Folge dieser Umdefinierung der Tragfähigkeitsgrenze ist auch die Perfektionierung der bei Uganda erstmal angewandten Praxis, die nach Köln zugesagten zusätzlichen bilateralen Erlasse in den HIPC-Erlass einzurechnen und dadurch die in Köln eigentlich als zusätzliche Leistung für die HIPCs von den Gläubigerregierungen zugesagten Erleichterungen de facto den Multilateralen Gläubigern zugute kommen zu lassen. Ein internes IDA-Papier zum eventuellen Erlass von "Überhangschulden" ("Excess Debt") am Completion Point [10] beschreibt diese Praxis bereits als "Normalfall": Erst wenn alle zusätzlichen Leistungen erbracht worden sind, wird der von (verbliebenen) bilateralen und Multilateralen Gläubigern zu tragende eigentliche HIPC-Erlass berechnet. Auf diese Weise kann das Schuldnerland in keinem Fall ein Niveau unterhalb von 150% erreichen. Dies widerspricht eklatant den in Köln gemachten Zusagen, wie sie unter anderem im HIPC-Sachstandsbericht des BMZ [11] deutlich gemacht wurde. Dort heißt es:

"Die Entlastung erhöht sich noch durch zwei von den meisten bilateralen Gläubigern geplante Zusatzmaßnahmen:

  • (...)
  • Genereller Erlass von 100% der vor-cut-off-date Handelsschulden auch dann, wenn im engeren Berechnungsrahmen der erweiterten HIPC-Initiative eine niedrigere Erlassquote ausgereicht hätte, um eine tragfähige Verschuldungsposition zu erreichen."

  • (Hervorhebung im Original)

Dieser Intention des Kölner Gipfels über die im Bewusstsein ihrer Fragwürdigkeit festeglegte Grenze von 150% Gesamtverschuldung im Verhältnis zu den jährlichen Exporteinnahmen hinaus zu entschulden, widerspricht die mit Billigung der G7 betriebene Praxis der IFIs eklatant. Allerdings spielen dabei nicht alle mit. Entgegen der Haltung der Bundesregierung und der anderen G7-Staaten veweigert sich die norwegische Regierung diesem Taschenspielertrick zugunsten der IFIs und auf Kosten der ärmsten Länder der Welt. Als einzige Gläubigerregierung beharrt sie darauf, dass die in oder nach Köln zugesagten zusätzlichen Erlasse nicht vom Erlass unter der eigentlichen HIPC-Initiative abgezogen werden dürfen. Entsprechend wurden die IFIs bereits 2002 von der norwegischen Regierung instruiert, nachdem ein Vorstoss alle Gläubiger zur Einhaltung der Kölner Zusagen zu bewegen, gescheitert war. Im Entwurf ihres Aktionsplans Entschuldung kündigt sie einen erneuten internationalen Vorstoß in dieser Richtung an. [12]

(d) Mit welchen Risiken wird gerechnet?

Kraay/Nehru weisen zu recht auf die Risiken hin, die für ein tragbares Schuldenniveau in den Annahmen über die künftigen Einnahme-Erwartungen stecken. [13] Die spannende Frage ist natürlich, welche Konsequenzen daraus gezogen werden. Das IMF-Papier beantwortet diese Frage auf seine Art: Kamerun hat bei der ansehbaren Entlastung unter der HIPC-Initiative mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen seiner hohen Verwundbarkeit gegenüber externen Schocks auch künftig ein untragbar hohes Schuldenniveau. Da über weitergehende Entschuldung nicht zu reden ist, würde dies bedeuten, dass das Land künftig keine weiteren Kredite mehr aufnehmen dürfte oder sollte. Dies wiederum ließe das Land mit einer nicht zu schließenden Finanzierungslücke hinsichtlich seiner öffentlichen Haushalte zurück. Was tun? Die Lösung bringt eine kleine statistische Manipulation: Indem statt auf der Basis der realen jährlichen Ergebnisse die drohenden Ausschläge bei den Exporteinnahmen berücksichtigt werden, stellt man die gleiche Berechnung auf der Grundlage von Dreijahrsdurchschnitten an, welche naturgemäß bereits einen großen Teil der Jahr-zu-Jahr-Ausschläge auffangen. Und schon liegt das Schuldenniveau wieder im grünen Bereich, so dass neuerlicher Kreditaufnahme nichts mehr im Wege steht. [14]

(e) Gibt es etwa Alternativen?

Dem IWF-Papier kommt das Verdienst zu, erstmals in diesem Themenfeld, Alternativvorschläge von NROs zumindest wahrgenommen zu haben. Der im ersten Teil genannte "Bottom-up"-Ansatz wird leidlich korrekt in seinen Prinzipien dargestellt und auf die derzeit aktuellsten praktischen Überlegung aus dem NRO-Lager [15] dazu wird verwiesen. Zurückgewiesen wird der Ansatz dann aber unter grundsätzlichen wie praktischen Aspekten auf höchst bemerkenswerte Weise:

Grundsätzlich wird festgehalten, dass im Gegensatz zum vorgestellten Ansatz des IWF der der NROS eine ethische Lösung des Schuldenproblems suche. [16] Offensichtlich ist der IWF der Ansicht, Schuldenprobleme würden besser durch unethische Ansätze gelöst.

Auf der pragmatischen Ebene wird der Bottom-up Approach mit drei Argumenten zurückgewiesen: [17]

  • Die Freistellung eines Existenzminimums vom Schuldendienst würde einen Anreiz für schlechte interne Politik schaffen, da die Kosten entgangener Einnahmen stets auf die Gläubiger abgewälzt werden könnten.
  • Es ist gar nicht schlecht für ein Land, wenn es ein wenig jenseits seiner Leistungsfähigkeit bezahlt, da es damit künftigen privaten Geldgebern die Reife seiner Kreditkultur demonstrieren könne.
  • Ein auf die MDGs orientierter Erlass würde beträchtliche Kosten für die Geber/Gläubigergemeinschaft bedeuten; die wäre wahrscheinlich nicht bereit, diese Kosten auch zu tragen.

Die Anreizwirkung externer Finanzierung betrifft natürlich nicht nur Schuldenerlasse. Sie gilt in gleichem Masse für jede externe Finanzierung, beispielsweise auch Zahlungsbilanzhilfen des IWF. Würde der IWF den erstgenannten Gedanken konsequent zuende denken, müsste er sich selbst abschaffen.

Der zweite Punkt erschiene etwas weniger absurd, stünde er nicht in einem Papier, in dem es um die Definition von tragfähiger Verschuldung geht. Hier wird der IWF sich schon entscheiden müssen: Entweder gibt es eine Grenze zwischen tragfähig und nicht-tragfähig, und dann ist es unter allen Umständen besser, darunter zu bleiben, oder die gesamte in dem vorliegenden Papier geführte Diskussion ist eigentlich müßig.

Bleibt der dritte Punkt. Mit diesem hat der IWF die als wissenschaftlich begonnene Diskussion um Tragfähigkeitskriterien wieder zu dem gemacht, was sie eigentlich ist: eine Frage der Finanzierungsbereitschaft der Gläubiger hinter einer Nebelwand von Scheinargumenten, deren Produktion die genuine Aufgabe des IWF ist.

3. Leitlinien für das weitere Engagement der NROs in der Frage der Schuldentragfähigkeit

Sofern eine Zielrichtung der öffentlichen Diskussion um die Tragfähigkeit souveräner Schulden im Süden erkennbar wird, besteht sie darin, die in den neunziger Jahren vorherrschenden allgemeinverbindlichen Kriterien aufzuweichen und letztlich abzuschaffen. Das Prinzip, gleichartige Länderfälle auch gleich zu behandeln, hatte die neunziger Jahre hindurch für die Gläubiger die Funktion, eigentlich unabweisbare Erlassforderungen zurückzuweisen ("da ja sonst alle entlastet werden müssten...."). Im Zeitalter von HIPC ist diese Funktion weit gehend verloren gegangen. Vielmehr wird Entschuldung als Instrument geopolitischer Belohnung oder Bestrafung durch die hegemonialen Mächte immer wichtiger. Konsequenterweise verlieren die starren Regeln im Pariser Club an Bedeutung und werden dort "Terms" durch einen "Approach" ersetzt, unter dem die Gläubiger mehr oder weniger jede für opportun gehaltene Regelung treffen können. Gleichzeitig hat die internationale Entschuldungsbewegung an Gewicht verloren, so dass HIPC als begrenztes Zugeständnis an einen internen politischen Druck weniger gebraucht wird. Es wird nun auch offiziell das, was an jenseits seiner legitimatorischen Funktion stets gewesen ist: ein Instrument für einen begrenzten Ressourcentransfer an weniger bedeutende Orte, um dort größere soziale Zusammenbrüche abzuwenden. Auf diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass die von den IFIs begonnene Tragfähigkeitsdiskussion auf der einen Seite den Charakter einer in sich widersprüchlichen akademischen Gespensterdebatte hat, auf der anderen zur Legitimierung von politisch opportunen Massnahmen (oder eben Nicht-Maßnahmen) missbraucht wird.

Entschuldungsbewegungen sollten von daher im Zusammenhang mit dieser Diskussion zwei Dinge tun:

  • Sie sollten zunächst den seit den neunziger Jahren ansatzweise entwickelten Bottom-Up-Ansatz weiter entwickeln. Auch, wenn seine Zurückweisung als "ethisch" durch den IWF fast schon als Ritterschlag gewertet werden kann: auf der technisch-praktischen Ebene sind die Vorschläge von EURODAD und Co. durchaus noch ausbaufähig. Je überzeugender und einleuchtender sie formuliert werden, umso größer ist auch ihr politisches Gewicht, wenn der Rahmen für eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Gläubigern - in Deutschland beispielsweise im Zusammenhang mit der Bilanz der Kölner Schuldeninitiative - einmal geschaffen ist.
  • Die Frage, wie Schuldentragfähigkeit im Einzelfall oder generell aussieht, ist eigentlich sekundär. Die strukturelle Frage dahinter ist, wer die Kompetenz hat, die Definition vorzunehmen. Solange diese Aufgabe im Kontext der existierenden Entschuldungsverfahren das Privileg der Gläubigerinstitutionen IWF und Weltbank bleibt, werden die oben kritisierten Absurditäten der offiziellen Diskussion nicht die letzten ihrer Art bleiben. Ansatzweise lässt sich inzwischen sogar bei Gläubigerregierungen eine kritische Haltung gegenüber dem Monopol der IFIs an diesem Punkt konstatieren. Neben der oben erwähnten Haltung der norwegischen Regierung gehört dazu auch das seit 2001 wiederholt im G7-Kreis eingebrachte Ansinnen des deutschen Sherpa A.Tacke, für die Frage der Tragfähigkeitsbestimmung so etwas wie einen NRO-Beirat einzurichten. So vorsichtig mit einer drohenden Einbindung von NROs in die von den IFIs dominierten Verfahren umgegangen werden muss - vom Ansatz her ist das Einholen einer "zweiten Meinung" das rechtsstaatlich gebotene Verfahren. Ob NROs selber dafür zur Verfügung stehen sollten, oder nicht Institutionen der UNO etwa eine gutachterliche Rolle spielen sollten, bleibt zu diskutieren.

Jürgen Kaiser, erlassjahr.de

[1] IMF: Debt Sustainability in Low-Income Countries - Towards a Forward Looking Strategy; Washington 23.5.03
[2] Kraay,A. and V. Nehru: When is external debt sustainable?; The World Bank Oct. 2003 (Preliminary Draft Paper). Der Text enthält an verschiedenen Stellen noch Platzhalter und ist ausdrücklich als unvollständig markiert. Trotzdem ist er bereits über die Website der Weltbank zugänglich, so dass er hier als repräsentativ für die aktuellen Überlegungen innerhalb der Bank betrachtet wird.
[3] Zur Tragfähigkeitsdiskussion im Zusammenhang der HIPC-Initiative siehe ausführlicher: Die HIPC-Initiative im Jahr 5 nach Köln; erlassjahr.de-Arbeitspapier 12.1.04
[4] Kraay/Nehru S.26; das IWF-Papier macht sich demgegenüber nicht mal die Mühe, nach der Deckung des künftigen Finanzbedarfs zu fragen.  Es rät den Gläubigern und Schuldnern lediglich, im eigenen Interesse aber einer nicht näher bezeichneten Schuldenhähe mit der Kreditvergabe bzw. -Aufnahme etwas zurückhaltender zu sein. Siehe: IMF a.a.O. pt. 9.
[5] IMF Policy Development and Review Department: Assessing Sustainability; Washington 2002.
[6] "Debt Distress"
[7] IMF a.a.O. pt.32
[8] IMF a.a.O. S. 14, insbesondere fn 19; Wiederum ein Vierteljahr später geht der Direktor der HIPC-Abteilung in der Weltbank, Vikram Nehru, den nächsten Schritt weiter, indem er erklärt, "Schuldentragfähigkeit sei niemals wirklich bei 150% NPV festgelegt worden." Siehe: P.Lanzet: "HIPC-III on the anvil. Report on a sherpa workshop Berlin Nov. 12.2003.
[9] Bericht der G7 Finanzminister zur Kölner Schuldeninitiative an den Kölner Weltwirtschaftsgipfel; Frankfurt/Main 12.6.99
[10] IDA: Enhanced HIPC Initiative: Considerations regarding the calculation of additional debt relief at the completion point; Paper prepared by the acting corporate secretary for discussion at the informal meeting Sept. 2nd 2003; p.9
[11] BMZ-Referat 401: Erweiterte HIPC-Initiative: Sachstand, Pkt. 1.1
[12] In dem gerade diskutierten Aktionsplan zur künftigen Schuldenpolitik heißt es konsequenterweise: "This unfortunate method springs from big creditor countries lack of will to participate in the complete financing of HIPC. Norway is not very happy with this arrangement. Work is being done to change the methodology on this point. As a result Norway will not make the official decision on extraordinary cancellation until after completion point and calculation of any additional debt relief under HIPC has taken place. Thereby ensuring that Norwegian additional debt relief does not lighten other creditor countries financing obligations, as well as making sure that the extra effort is to the benefit of the debtor countries.
Action point:
- work to change the current method for calculating necessary additionaldebt reduction at completion point under HIPC so that additional debt relief from Norway and other creditors is kept out of the calculation"
(Übersetzung aus dem Norwegischen: SLUG)
[13] Kraay/nehru a.a.O. S.29. So wiesen viele HIPCs über den Jahrtausendwechsel ein durchschnittlich negatives Exportwachstum auf; alle IDA-Länder verzeichneten im Schnitt ein Exportwachstum von gerade mal 2,8%.
[14] IMF a.a. pt.30 zum Kamerun-Fall; pt. 32 präsentiert die Rolling Averages als goldenen Ausweg.
[15] EURODAD: "Putting Sustainability First" Brussels 2002; im INTERNET unter: www.eurodad.org; und: Jubilee research: The unbreakable link - Debt relief and the millennium development goals; im INTERNET unter: www.jubilee2000uk.org
[16] "Quite different from the approach followed in this paper, these proposals are motivated by the search for an an ethical solution to the debt problems of low-income countries..." IMF a.a.O. pt.18. Ein solcher ethischer Ansatz können - ebenso wie der in einer Fußnaote beiläufig miterledigte Odious Debts Ansatz nur funktionieren, wenn es auf seiten der Gläubiger eine Bereitschaft zur Bereitstellung frischen Geldes gebe - was zweifelsfrei nicht der Fall ist.
[17] IMF a.a.O. Box1 S.17