02. Jan. 2003
Gerechte Entschuldung:
Unverzichtbarer Beitrag zur Reduzierung der Armut
- IWF-Insolvenzverfahren (SDRM)
- Tragfähige Entschuldung
- Illegitime Schulden
- Faires und Transparentes Schiedsverfahren (FTAP)
Das vorgeschlagene Verfahren des Internationalen Währungsfonds (IWF) zur
Restrukturierung von ausländischen Staatsschulden blockiert die Entschuldung,
behindert gerechte Nord/Süd-Beziehungen und schwächt die internationale
Finanzarchitektur.
Sovereign Debt Restructuring Mechanism (SDRM, Schulden- Restrukturierungs-
Mechanismus für Staaten) heißt das jetzt vom Internationalen Währungsfonds
(IWF) vorgeschlagene Insolvenzverfahren für Staaten, die ihre Auslandschulden
nicht mehr bedienen können. Es soll am 12/13.April 2003 bei der Frühjahrstagung
des IWF in Washington beraten werden und hat nur noch die Auslandskredite
privater Gläubiger zum Gegenstand. Hohe Schulden bei privaten Gläubigern
haben aber hauptsächlich Schwellenländer wie z. B. Brasilien. Entsprechend
kann der IWF- Vorschlag nur für die kleine Zahl der Schwellenländer einen
für die Armutsbekämpfung relevanten Schuldenerlass bewirken.
Schuldenstruktur von Schwellen- und Entwicklungsländern,
Beispiele (2000)
| Land |
% der Privat- an der
Gesamtverschuldung |
| Brasilien |
55,10 |
| Tansania |
1,08 |
| Zambia |
2,1 |
World Development Report 2002, Weltbank
Die internationale Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung in Monterrey,
Mexiko, vom März 2002 [1] wollte
mit der Schuldenrestrukturierung einen fairen Lastenausgleich zwischen
Schuldnern und Gläubigern erreichen. Das jetzt vorgelegte SDRM ignoriert
den Auftrag der Konferenz, einen Beitrag zur Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele
zur Halbierung der Armut bis 2015 in den armen und überschuldeten Ländern
zu leisten
Die mächtigen amerikanischen privaten Gläubigerverbände und die Wall Street
lehnen das SDRM ab, weil ihnen als einziger Gläubigergruppe "das Fell
ber die Ohren gezogen werden soll". Ihnen ist ihnen der Sonderstatus
des bevorzugten Kreditgebers (preferred creditor status), der ein Schuldnerland
dazu verpflichtet, Kredite von IWF und Weltbank unter allen Umständen
zurückzuzahlen, ein Dorn im Auge. Die Privaten Gläubiger wollen sich beim
Eintreiben ihrer Forderungen nicht hinter den multilateralen Organisationen
und staatlichen Geber anstellen müssen. Nach den SDRM- Vorschlag dürfen
die privaten Gläubiger im Falle einer Staateninsolvenz entscheiden, ob
sie den Rechtsweg beschreiten, um ihr Geld zurückzuerlangen. Wenn aber
mindestens 70% von ihnen freiwillig einem Vorschlag zum Forderungsverzicht
zustimmen, wird er rechtsgültig. Erst dann soll der Klageweg versperrt
sein.
Mit dem SDRM will der IWF die privaten Gläubiger in die Pflicht zu nehmen.
IWF und Weltbank vergeben immer wieder neue Entlastungskredite (sog. bail-out)
zur Bedienung von Altschulden, damit ein Land nicht insolvent wird. Davon
profitieren auch die privaten Gläubiger - in der jüngeren Vergangenheit
so geschehen im Falle der Türkei, Argentiniens und Brasiliens. Das jetzt
vom IWF vorgelegte SDRM will den Privaten diese Absicherung ihrer Kredite
entziehen. Sie sollen das Risiko, für das sie hohe Zinserträge erwarten,
auch voll tragen (bail-in).
Aus dem Blickwinkel der Armutsbekämpfung durch Entschuldung bleibt aber
alles wie gehabt! Der IWF hat bei der "Erfindung" des SDRM keinen
Gedanken an den Schuldnerschutz verschwendet. Den gibt es aber in fast
jedem nationalen Insolvenzrecht. Schuldnerstaaten zahlen ihre Schuldendienste
aus dem Haushalt, Geld, das ihnen dann für ihre Sozial- und Entwicklungsaufgaben
fehlt. Die Gläubiger diktieren weiterhin, zu welchen Bedingungen sie umschulden,
sie bleiben weiterhin Kläger, Staatsanwalt und Richter in einem und müssen
sich nicht mit den Schuldnern an einen Tisch setzen.
Ist einmal ein schlechtes Schuldenrestrukturierungsverfahren, eben das
SDRM, etabliert, werden sich IWF, Gläubigerländer und -verbände anderen
Fragen zuwenden. Ein besseres Verfahren, das der Armut entgegenwirkt
und eine Wachstum fördernde Entschuldung ermöglicht, wäre auf lange Zeit
blockiert. Das Ignorieren der Überschuldung und der schwachen internationalen
Finanzarchitektur verschärft die Probleme eher. Den Schaden tragen die
Menschen in den Entwicklungsländern, denen der Zugang zu Sozialdiensten
und neuen Entwicklungsinitiativen verwehrt wurde, weil Schuldendienste
Vorrang haben.
Unter anderem deshalb fordert erlassjahr.de in seiner
"Gemeinsamen Erklärung" (siehe unten) die Bundesregierung auf, vor
der Abstimmung bei der Frühjahrstagung des IFW grundlegende Veränderungen
des SDRM-Konzepts einzufordern oder, anderenfalls das vorliegende Konzept
abzulehnen.
Entschuldung: zentrale Aufgabe bei der Finanzierung der Millenniumsentwicklungsziele:
Die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele in den hoch verschuldeten
ärmsten Ländern, den 42 (Highly Indebted Poorest Countries) "HIPC-Ländern"
wird etwa $ 46,6 Mrd. jährlich zusätzlich zu den Entwicklungshilfeleistungen
kosten [2], in allen Entwicklungsländern
ca. $ 80 Mrd. [3] zusätzlich. Alleine
$ 30 Mrd. davon wird die Halbierung der Ein-kommensarmut und des Hungers
(des ersten Millenniumentwicklungsziels ausmachen. Die HIPC-Länder hatten
im Jahr 1999 $ 25.4 Mrd. Schuldendienste zu zahlen. Trotz der Schuldenerlasse
sind 2001 immer noch $ 7,7 Mrd. geflossen. Die HIPC-Länder können sich
keinen Dollar Schuldendienst leisten, wenn sie die Millenniumsentwicklungsziele
erreichen wollen. Zur völligen Entschuldung aller HIPC-Länder gibt
es daher keine Alternative. Auch andere hoch verschuldete Entwicklungsländer,
wie z.B. Peru, Indonesien oder Ecuador, die nicht in die Liste der HIPC's
aufgenommen wurden, müssen dringend so weit entschuldet werden, dass sie
ihre Schuldendienste nicht mehr auf Kosten von AIDS-Kranken und Grundschülern
müssen.
Die HIPC-II Initiative:
Wieviel Schulden gestrichen werden sollten: Die G 7 verpflichteten
sich bei ihrem Gipfel in Köln 1999 Schulden von US $ 100 Mrd.
als Teil der IWF/WB - Initiative für die hoch verschuldeten ärmsten
42 Länder zu streichen (HIPC-II). Davon sollten $ 50 Mrd. über
die HIPC-Initiative, $ 30 Mrd. über Erlasse des Pariser Clubs
der Gläubigerländer und $ 20 Mrd. bilateral zwischen Gläubiger-
und Schuldnerländer beigetragen werden. Kurze Zeit später kündigten
sie an, 100% ihrer Altforderungen bis ca. 2000 zu streichen, was
den Gesamtforderungsverzicht auf etwa $ 110 Mrd. erhöhte. Ziel
war, die Tragfähigkeit der Schuldenlasten zu erreichen. Nach dem
ursprünglichen Zeitplan sollten bis gegen Ende 2002 bereits 19
Länder substantielle Schuldenstreichungen erhalten haben. Der
völlige Schuldenerlass für diese Länder und bilaterale Schuldenerlasse
für weitere sollten gegenwärtig einen Erlass von $ 68 Mrd. erreicht
haben.
Wieviel wurden tatsächlich gestrichen? Bisher haben 6 Länder tatsächliche
Erlasse in Höhe von $ 17 Mrd. erhalten, weitere $ 17 Mrd. wurden
bilateral und $ 1,5 Mrd. unter der HIPC-I Initiative erlassen.
Haben die Schuldenstände das HIPC-II Ziel der Schuldentragfähigkeit
erreicht? Mindestens 13 von 20 Ländern auf dem Weg zur vollen
Schuldenstreichung, werden im Rahmen der HIPC-II keine Tragfähigkeit
ihrer Schulden, gemessen an ihren Exporterlösen erreichen. Dazu
gehört auch das Musterschülerland Uganda, das bereits 2001 das
Tragfähigkeitsziel von Schulden zu Export, das 150% nicht überschreiten
soll, um 70% überzogen hat. Beim Gipfel im kanadischen Kananaskis
erließen die G 8 noch einmal 1,5 Mrd. Schulden. Ein weiteres solches
"Topping up" ist auch beim G 8 Gipfel 2003 im französischen Evian
geplant. Ein Erlass-Almosen, gehört scheinbar zu jedem G 8 Gipfel
! (www.jubileeresearch.org/hipc/progress,/eed)
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Armutsbekämpfung durch Entschuldung kann funktionieren: In 10
afrikanischen Ländern, die von der Entschuldung profitiert haben, sind
die Bildungsausgaben von $ 929 Mill. auf $ 1,3 Mrd. angewachsen. Uganda,
Malawi, Benin und Tansania z. B. haben die Schulgebühren für den Grundschulbesuch
abgeschafft, daraufhin hat sich z. B. in Tansania die Einschulungsrate
verdoppelt. Die Ausgaben im Gesundheitsbereich dieser 10 Länder stiegen
von $ 466 Mio. auf $ 796 Mio. Die Differenz entspricht etwa der Hälfte
des Schuldendienstes dieser Länder. Mosambik hat jetzt z. B. ein kostenfreies
Impfprogramm für alle Kinder, Länder wie Mali, Senegal und andere konnten
ihre Ausgaben für AIDS- Prävention erheblich steigern. Militärausgaben
wurden im gleichen Zeitraum nicht erhöht! [4]
Der Kampf gegen AIDS braucht Entschuldung:
hoch verschuldete Länder wie Sambia und Malawi haben die höchsten HIV/AIDS
-Raten weltweit. Sambia, mit fast einer Million AIDS-Kranker, zahlt
30 % mehr für den Schuldendienst, als für die Gesundheitsversorgung.
Malawis Haushaltsansatz für Gesundheit entspricht dem seines Schuldendienstes:
In beiden Ländern nimmt die Kindersterblichkeit zu statt ab. Beide Länder
sind gegenwärtig von einer Hungerkatastrophe bedroht. Mehr als 5% der
Bevölkerung in Kamerun sind HIV-Positiv. Aber Kamerun gibt für seinen
Schuldendienst dreieinhalb mal mehr aus als für die Gesundheit seiner
Bevölkerung. Mali zahlt für jeden Dollar Gesundheitsfürsorge $ 1,60
Schuldendienst und hat eine der höchsten Kindersterblichkeitsraten auf
der Welt, auch Niger wendet mehr für den Schuldendienst als für die
Gesundheit auf [5]. Die HIV/AIDS-Bekämpfung
in den ärmsten Ländern braucht die Entlastung der Haushalte für Sozialaufgaben
durch Entschuldung!
Entschuldung muß zusätzlich erfolgen: Besorgniserregend sind
die statistischen Anzeichen dafür, dass die Schulden, entgegen der G
7- Versprechungen von Köln und dem Monterrey Konsensus, eben nicht zusätzlich
zu öffentlichen Entwicklungsmitteln erlassen, sondern darauf angerechnet
werden. Was nützt es einem Land wie Mali z.B. wenn gegenüber dem letzten
Jahrzehnt in diesem der Schuldendienst um 3,3% abnimmt, im gleichen
Zeitraum sich aber auch der Nettomittelzufluss um 3,6% reduziert [6].
Wenn die Entschuldung nicht zusätzlich erfolgt, was ist sie dann
anderes, als ein Public Relations Täuschungsmanöver?
Illegitime Schulden müssen gestrichen werden: Funktionierende
Kreditsysteme sind entwicklungswichtig. Aber: Die im Rahmen von politisch-
wirtschaftlicher Abhängigkeit und Globalisierung entstandene Überschuldung
der Entwicklungsländer wird als eine Grundfrage der Ethik in den Nord/Süd-Beziehungen
verstanden. Entschuldungsbewegungen in Süd und Nord fordern die Streichung
von illegitimen Schulden, auch erlassjahr.de und viele Kirchen und Christen
in Deutschland. Korrupte und kriminelle Gläubiger und Schuldner in
Gläubiger- und Schuldnerländern müssen zur Verantwortung gezogen werden.
Die unbegrenzte Gewährung von Krediten aus politischen Motiven, sei
es im Kontext des kalten Krieges oder zur Stützung von Diktatoren und
dem Westen wohlgesonnenen nationalen Eliten wird abgelehnt. Ohne die
Streichung illegitimer Schulden kann es keine Gerechtigkeit in den Finanzbeziehungen
geben.
Kredite sind beispielsweise dann illegitim oder bösartig, wenn sie völkerrechtlich
verurteilten Regimes oder Diktatoren wie dem Apartheid Regime gewährt
wurden, wenn sie ausgezahlt wurden für Projekte, deren Unwirtschaftlichkeit
im Vorhinein bekannt war, z.B wenn sie für Bedarfsdeckung vergeben wurden
oder, wenn sie im Kontext von Korruption und Untreue gewährt wurden.
Kredite, die nationales Recht verletzen oder Wucherzinsen verlangen
sind ebenso illegitim wie Kredite, deren Rückzahlung die Verarmung ganzer
Bevölkerungen nach sich zieht. Auch Kredite, die eindeutig politische
Zielsetzungen verfolgen, werden als illegitim bezeichnet [7].
Erlassjahr.de: Das Faire und Transparente Schiedsverfahren bei Staateninsolvenz
(FTAP) [8] , kann alle drei
Aufgaben in einen Rechts- und Verfahrensrahmen einbinden. Es will:
- Tragfähige Entschuldung: Gegenüber der bisherigen, an
der Exportkapazität orientierten Festlegung der Schuldentragfähigkeit
fordert das FTAP: Ein zu entschuldendes Land zahlt erst dann wieder
Schuldendienste, wenn die Haushaltsmittel zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele
und für zentrale Staatsfunktionen ausreichen. Die Höhe des zwischen
allen Gläubigern und dem Schuldnerland auszuhandelnden Schuldenerlasses
trägt dieser Voraussetzung Rechnung und schafft so die Voraussetzung
für einen wirtschaftliche Neubeginn
- Streichung illegitimer Schulden: Im Rahmen des FTAP müssen
alle Forderungen der Gläubiger ihre Berechtigung zunächst zweifelsfrei
belegen, bevor sie im Verfahren berücksichtigt werden können; illegitime
Forderungen entfallen. Die Anhörung der Zivilgesellschaft und die
Beteiligung der Medien schafft Öffentlichkeit über Inanspruchnahme
und Gewährung illegitime Kredite, hilft Korruption aufzudecken und
drängt auf die Rückführung verschobener und gestohlener Gelder aus
dem Ausland.
- Stärkung der internationalen Finanzarchitektur: Krisen
der internationalen Finanzarchitektur treffen in erster Linie die
Armen, siehe Asienkrise 1998. Entgegen der ursprünglichen Zielsetzung,
bietet das SDRM des IWF wenig Schutz gegen Spekulationskapital,
das Finanzkatastrophen auslöst. Das angestrebte "Bailing-in", die
Risikoübernahme durch die Gläubiger, funktioniert erst dann, wenn
die Freiwilligkeit entfällt und alle Gläubiger auf die Annahme des
Schiedsspruches einer neutralen Instanz verpflichtet werden. Das
ist das Ziel des FTAP. Es will Rechtssicherheit schaffen und es
will, dass Investoren die Risiken ihrer Kredite sorgfältiger abschätzen
und die Haushalte armer Länder künftig weniger mit Schuldendiensten
für unnötige oder gar schädliche Projekte belasten.
Herausgeber: Evangelischer Entwicklungsdienst (EED), Ulrich-von-Hassell-Strasse
76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 8101 0, Kontakt: eed@eed.de, www.eed.de,
peter.lanzet@eed.de
Verantwortlich: Peter Lanzet
Datum:2.1.2003
Eine halbe Reform ist keine Reform
Gemeinsamer Aufruf für eine gerechte Entschuldung des Südens statt
"Insolvenzverfahren" à la IWF
Nach dem Ausbruch der Schuldenkrise vieler Länder des Südens im
Jahr 1982 haben die Gläubiger fast zwei Jahrzehnte lang darauf
beharrt, dass die von ihnen entwickelten Verfahren des Krisenmanagements
ausreichen. Zögerlich wurden einzelne quantitative Verbesserungen
in den Verfahren der Gläubiger-Clubs von Paris und London umgesetzt;
schließlich wurde für einige wenige Länder mit der Mutilateralen
HIPC-Initiative der Versuch einer umfassenden, alle Schulden einschließenden
Lösung unternommen.
Weder der Teilschuldenerlass für die ärmsten Länder unter HIPC
noch die immer voluminöseren Bail-out-Pakete von IWF und Weltbank
für einige Schwellenländer haben zu nachhaltigen Lösungen geführt.
Insbesondere die ärmsten gesellschaftlichen Gruppen in den verschuldeten
Ländern zahlen dafür einen hohen Preis. Durch die starke Zunahme
der Anleiheverschuldung und die damit einhergehende Zersplitterung
der Gläubiger in unzählige Einzelpersonen ist auch auf der Gläubigerseite
ein wachsender Handlungsdruck entstanden.
Vor allem deshalb legte die Vize-Direktorin des IWF im November
2001 erstmals einen Vorschlag für ein Internationales Insolvenzverfahren
für souveräne Schuldner (Sovereign Debt Restructuring Mechanism
- SDRM) vor. Der Vorschlag ist seither vielfach diskutiert worden.
Im September 2002 erteilte das International Monetary and Financial
Committee (IMFC) dem Stab des IWF den Auftrag, zur Frühjahrstagung
am 12./13.4.03 einen abstimmungsfähigen Vorschlag für einen Entschuldungsmechanismus
vorzulegen.
Entschuldungsbewegungen und NROs in Gläubiger- und Schuldnerländern
haben seit Ende 2001 gewürdigt, dass der IWF die überfällige Reformdiskussion
endlich aufgenommen hat. Wir sehen allerdings mit Sorge, dass im
Vorschlag des IWF-Stabs entscheidende Elemente einer wirksamen Reform
der Beziehungen zwischen souveränen Schuldnern und ihren Gläubigern
fehlen. Aus diesem Grund fordern wir die Bundesregierung auf,
vor der Abstimmung grundlegende Veränderungen des SDRM-Konzepts
einzufordern und, sofern diesen Forderungen nicht entsprochen wird,
das vorliegende Konzept abzulehnen.
Wir sehen die entscheidenden Defizite des vorliegenden Vorschlags
darin, dass er rechtsstaatlichen Kriterien nicht genügt. Diese sind
aber nicht nur aus ethischen Gründen zum Maßstab zu machen, sondern
auch Voraussetzung für ein effizientes Verfahren im Interesse von
Schuldnern und Gläubigern. Konkret sind folgende Veränderungen unerlässlich:
- Sinn des IWF-Vorschlags ist es "die dringendsten Abstimmungsprobleme
unter den Gläubigern zu lösen". Ein neues Verfahren muss, wie
es der neue Koalitionsvertrag fordert, darüber hinaus aber "den
Schuldendienst der betreffenden Länder auf ein tragbares Niveau
zurückführen" und somit dem Schuldner die Chance auf einen Neuanfang
eröffnen. Ein Neuanfang setzt voraus, dass die Befriedigung
der Grundbedürfnisse und entwicklungswichtige Investitionen
Vorrang vor der Bedienung der Gläubiger haben. Dieses Ziel muss
festgeschrieben werden.
- Das Verfahren muss von einer neutralen und unabhängigen Instanz
gelenkt werden. Es darf keinen Platz für besondere Rollen eines
einzelnen Gläubigers geben - auch nicht des IWF. Das betrifft
auch die Auswahl der "Schiedsrichter". Ein Einfluss des IWF
bei der Auswahl über seine Rolle als Gläubiger hinaus ist nicht
akzeptabel.
- Das Verfahren muss transparent und öffentlich sein. Es muss,
wie das Kapitel 9 im US-Insolvenzrecht, das Recht aller von
Zahlung oder Nichtzahlung Betroffenen, einschließlich der Zivilgesellschaft
im Schuldnerland, gewährleisten, vor einer Entscheidung angehört
zu werden.
- Das Verfahren muss zu einem Ergebnis führen und nicht zu einem
"Vorschlag" - über den dann anschließend erst von den Gläubigern
abgestimmt wird.
- Die sachverständige Begutachtung des Schuldners, auf deren
Grundlage über einen eventuellen Erlass entschieden wird, muss
durch eine Institution erfolgen, die keinerlei Eigeninteressen
weder auf der Schuldner- noch auf der Gläubigerseite verfolgt.
- Der Weg zur Rechtssicherheit für den Schuldner und die beteiligten
Gläubiger darf nur dann über eine Ausweitung der Articles of
Agreement des IWF führen, wenn damit keine erweiterter Einfluss
des Fonds auf das Verfahren verbunden ist.
- Das Verfahren muss alle Forderungen an das Schuldnerland umfassen
und eine umfassende Prüfung der Ansprüche, einschließlich der
Frage nach ihrer Legitimität, beinhalten.
Der derzeitige Vorschlag für einen SDRM erfüllt all diese Kernprinzipien
nicht. Er überwindet nicht die einseitige Vormachtstellung der Gläubiger
und tastet die vielfach fehlerhaften Anreizstrukturen für die Kreditvergabe
seitens der Gläubiger nicht an. 2003 jährt sich zum fünfzigsten
Mal die Unterzeichnung des Londoner Schuldenabkommens, mit dem die
junge Bundesrepublik 1953 von einem erheblichen Teil ihrer Auslandsschulden
entlastet worden ist. Die Diskussion um ein faires und transparentes
Entschuldungsverfahren bietet der Bundesregierung die Möglichkeit,
dieser historischen Verantwortung ein Stück weit gerecht zu werden.
Der Deutsche Bundestag hat sich in der vergangenen Legislaturperiode
mit der Mehrheit der aktuellen Regierungsparteien bereits zwei Mal
für die Schaffung eines wirksamen Staateninsolvenzverfahrens eingesetzt.
Der Koalitionsvertrag hat dieses parlamentarische Votum nachdrücklich
aufgenommen. Als ein internationaler Vorreiter einer Verfahrensreform
muss die Bundesregierung nun dafür Sorge tragen, dass der von ihr
selbst mit angestoßene Reformprozess nicht versandet.
erlassjahr.de
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